Kann ich nach Ablauf der deutschen Aufenthaltserlaubnis meine Reise 90/180 Tage beginnen? [Duplikat]


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Diese Frage hat hier bereits eine Antwort:

Ich bin Amerikaner, studiere im Ausland in Deutschland, möchte aber nach Ablauf meines Programms und der Gültigkeit meiner Aufenthaltserlaubnis bis zu 90 Tage als Tourist in Spanien verbringen.

Ich bin mit der Begründung in den Schengen-Raum eingereist, dass ich die US-Staatsbürgerschaft besitze und daher ohne Visum einreisen und mich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten kann, während ich eine Aufenthaltserlaubnis beantrage. Ich weiß jedoch nicht, ob die zwei Monate, die ich gebraucht habe, um meine Aufenthaltserlaubnis offiziell zu erhalten, ~ 60 der 90 Tage sind. Ich weiß jedoch, dass die Zeit, die innerhalb des Zeitraums der Aufenthaltserlaubnis verstrichen ist, nicht für die 90 Tage zählt, wie in anderen Beiträgen erwähnt wurde.

Das Wichtigste, was ich wissen möchte, ist, ob meine Aufenthaltserlaubnis rückwirkend den Zeitraum von zwei Monaten abdeckt, der verstrichen ist, bevor ich sie offiziell erhalten habe Amtszeit ist März-Juni, obwohl ich im Januar angekommen bin). Wenn ja, hätte ich nie einen 180-Tage-Zyklus begonnen und kann daher in Großbritannien einen Zwischenstopp einlegen und mir einen Wiedereinreisestempel nach Spanien holen, um meine 90 Tage als Tourist zu beginnen.

Antworten:


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Die 180-Tage-Berechnung basiert auf einem Schiebefenster. Ignorieren Sie zunächst alle Tage, an denen Sie mit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland waren. Dann schauen Sie sich für jeden Tag, den Sie im Schengen-Raum verbringen, die 179 vorhergehenden Tage an. Wenn Sie mehr als 89 dieser Tage im Schengen-Raum waren, waren Sie zu lange im Schengen-Raum.

Unter der Annahme, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis länger als 90 Tage gedauert hat, brauchen Sie sich also keine Gedanken über die Zeit zu machen, die Sie in Deutschland verbracht haben, bevor sie gültig wurde. Sie müssen sich möglicherweise Gedanken über Tage machen, die Sie in anderen Schengen-Ländern verbracht haben, wenn Sie dies tatsächlich getan haben.

Darüber hinaus scheint der Konsens hier zu sein, dass Sie den Schengen-Raum nicht verlassen müssen, um Ihren Aufenthalt als Tourist zu "beginnen". Es startet nur automatisch um Mitternacht am Tag nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es jedoch eine Person, die mitteilte, dass die deutschen Behörden erklärt hatten, er oder sie müsse den Schengen-Raum verlassen, sodass Sie dies möglicherweise trotzdem tun möchten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ein striktes Lesen der Schengen-Codes stützt jedoch die Schlussfolgerung, dass Sie nicht gehen müssen. Der Schengener Grenzkodex ist unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32016R0399 verfügbar .

Nehmen Sie zur Veranschaulichung an, dass Ihre Genehmigung am 30. Juni abläuft und am 31. März in Kraft getreten ist. Angenommen, Sie sind in dieser Zeit nicht in andere Schengen-Staaten gereist. Am 1. Juli werden Sie sich den 180-Tage-Zeitraum ansehen, der am 4. Januar begann. Nehmen wir an, Sie sind am 2. Januar angekommen, also waren Sie von diesem Tag bis zum 30. März oder 89 Tagen ohne Visum oder Erlaubnis anwesend. Am 1. Juli beträgt Ihre Gesamtzahl der Tage 1 (für den 1. Juli) plus 87 (für den 4. Januar bis 30. März).

Mit jedem weiteren Tag nehmen die gezählten Tage in Ihrer aktuellen Periode zu, während die gezählten Tage in Ihrer vorherigen Periode abnehmen: 2 + 86, 3 + 85 usw. Aber die Summe ist immer dieselbe: 88.

Sobald Sie den 26. September erreicht haben, beginnt der Zeitraum von 180 Tagen mit der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis. An diesem Punkt hören Sie auf, die Tage zu betrachten, bevor sie gültig wurden, und sehen sich nur die Tage an, nachdem sie abgelaufen sind. Am 28. September werden daher 89 Personen gezählt, und Sie müssen bis zum 29. September abreisen.

Ihre Daten sind wahrscheinlich natürlich unterschiedlich, daher können Sie den offiziellen Schengen-Kurzaufenthaltsrechner verwenden: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and -visa / grenzüberschreitend / schengen_calculator_en.html


danke für die schnelle und ausführliche antwort! Ich schätze deine Hilfe sehr. Ich habe jedoch mehr Verwirrungsthemen. Gibt es einen bestimmten Teil im Code, der besagt, dass die Zeit, die für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aufgewendet wurde, nicht zählt? Ich habe einen Ankunftsstempel mit der Aufschrift 9. Januar und dem Startdatum meiner Res-Genehmigung den 5. März, aber jemand hat mir mitgeteilt, dass die Res-Genehmigung im System den gesamten Zeitraum abdeckt, obwohl der Aufkleber dies nicht widerspiegelt.
Maeve

@maeve die Zeit , die Sie für eine Aufenthaltsgenehmigung verbracht Anwendung nicht zählen. Ich werde die Antwort bearbeiten, um zu erklären, warum das keine Rolle spielt.
Phoog

Außerdem hatte ich geglaubt, dass Reisen in andere Schengen-Länder nicht zu den 90 Tagen gerechnet werden. Ich bin mit meiner Aufenthaltserlaubnis nach Paris und Barcelona geflogen und habe den Bus / Zug nach Prag und Amsterdam genommen. Mein Reisepass spiegelt jedoch nur die beiden Fälle wider, in denen ich die Schengen-Zone (nach Marokko und nach Großbritannien) verlassen und über Italien wieder eingereist bin. Es wird nicht angezeigt, wann ich von einer dieser Reisen nach Deutschland zurückgekehrt bin.
Maeve

@maeve Nein, diese Tage sind die einzigen Tage, die für die 90/180-Grenze gelten, solange Ihre Genehmigung gültig ist. Es gibt keine einfache Möglichkeit für die Behörden, über sie Bescheid zu wissen. Sie werden also nicht ertappt, wenn sie sich nicht aus irgendeinem Grund eingehend mit ihnen befassen. Genau genommen sollten Sie jedoch jeden Tag zählen, an dem Sie in Frankreich, Spanien, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden waren in Richtung Ihrer 90/180-Bilanz.
Phoog

Sie haben Recht, die deutschen Behörden legen den Schengener Grenzkodex so aus, dass er das Verlassen und Wiedereinkommen in den Schengen-Raum erfordert, damit man 90 Tage neu bleiben kann. Sie erkennen jedoch an, dass dies eine ziemlich dumme formale Anforderung ist, sodass Sie stattdessen eine 90-Tage-Aufenthaltserlaubnis bei den örtlichen Behörden erhalten können. Siehe 6.1.8.2 VwV-AufenthG .
Neo
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