Nach früheren Antworten sind die bisher gegebenen Informationen etwas vage und können daher irreführend sein.
Der EU-Ehegatte hat ein sehr starkes Recht, mit seinem Ehegatten und seinen Kindern innerhalb der gesamten EU frei zu reisen (Schengen spielt dafür keine Rolle) .
Zu diesen Rechten gehört das Recht des Drittstaatsangehörigen, auf unbestimmte Zeit zu leben und in dem betreffenden Mitgliedstaat zu arbeiten.
Diese Rechte waren früher in verschiedenen Gesetzen enthalten, aber vor einigen Jahren wurden sie konsolidiert. Sie finden sich in der Richtlinie 2004/38 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0038:en:NOT
Dies muss in jedem EU-Mitgliedstaat gleichwertig umgesetzt werden (die Regierung wird vor Gericht gestellt, wenn dies nicht der Fall ist).
Wenn der EU-Ehegatte also in ein EU-Land außer in das Land seiner eigenen Staatsangehörigkeit geht (aber es gibt sogar eine Ausnahme von dieser Ausnahme) und Vertragsrechte ausübt (dh Tourismus, Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme, dort leben) wirtschaftlich autark sein), dann hat der Ehegatte oder Lebenspartner außerhalb der EU ein RECHT auf Einreise.
Visa werden nicht benötigt, sobald dem Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde. Überprüfen Sie jedoch die Botschaft des Zielstaats auf hilfreiche Verfahren vor dem Abflug, da das Personal der Fluggesellschaft das Gesetz nicht oft kennt und sich dies ändert, wenn die Mitgliedstaaten ihre Karte überarbeiten Verfahren.
Wenn für die Einreise ein Visum erforderlich ist, muss es schnell ausgestellt werden und MUSS nach EU-Recht KOSTENLOS sein.
Das britische Verfahren hierfür wird als EWR-Familienerlaubnis bezeichnet (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/European_Economic_Area_Family_Permit ). Es ist kostenlos, aber meiner Ansicht nach stellen Teile davon einen unverhältnismäßigen Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie dar, und ich gehe davon aus, dass jemand es in den nächsten Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten wird.