Es hängt davon ab, aber höchstwahrscheinlich ist es eine sehr schlechte Idee. Zunächst muss man feststellen, dass es in der EU keinen "Flüchtlingsstatus" gibt . Stattdessen wurde Ihnen von einem bestimmten Land (das selbst Mitglied der Europäischen Union ist) der Flüchtlingsstatus verliehen. Viele Gesetze in Bezug auf Flüchtlinge sind in nationalen Gesetzen festgelegt. Hinzu kommen einige EU-Gesetze (insbesondere die Dublin-Verordnung). Ob Sie also eine schlechte Idee haben, hängt davon ab, in welchem Land Ihre Flüchtlingsreisedokumente ausgestellt wurden.
Es ist jedoch höchstwahrscheinlich eine sehr schlechte Idee, da es international bekannt ist, dass ein Flüchtlingsstatus widerrufen werden kann, wenn Sie in den Schutz des Landes zurückkehren, aus dem Sie Flüchtling gesucht haben. Aber auch dies muss in den einzelnen Gesetzen des Landes verankert sein, so dass wir mit Sicherheit wissen müssen, in welchem Land Sie derzeit leben.
Ich kann das Beispiel für Deutschland, das bevölkerungsreichste Land der EU, erläutern. Ich würde vermuten, dass die meisten (wenn nicht alle) anderen europäischen Länder ähnliche Gesetze haben. In § 72 AsylG Absatz 1 Satz 1 heißt es:
Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingsseigenschaft erfolgt freiwillig durch Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses oder durch sonstige Handlungen des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, unterstellt
was grob übersetzt
Der Flüchtlingsstatus erlischt, wenn der Ausländer seinen Pass freiwillig annimmt oder erneuert oder auf andere Weise den Schutz des Herkunftslandes anstrebt.
Um es klar zu sagen: Wenn Sie Ihren Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten würden, würde die von Ihnen vorgeschlagene Aktion definitiv dazu führen, dass Sie Ihren Flüchtlingsstatus verlieren . Um ganz klar zu sein, wird dies mit Sicherheit geschehen, da das Gesetz ausdrücklich keine besonderen Umstände oder "Kann" -Klauseln definiert - es ist das einzig mögliche rechtliche Ergebnis.
Ich möchte auch Ihre anfängliche Aussage ansprechen, dass Sie nicht in dieses bestimmte Land reisen können, weil es Ihr Reisedokument nicht erkennt. Alle Länder, die das Übereinkommen von 1951 oder 1967 ratifiziert haben, sollten Ihre Dokumente jedoch tatsächlich anerkennen. Wikipedia hat eine schöne Karte, die diese Länder zeigt, wobei nur die grauen Staaten den Konventionen nicht beigetreten sind: https://en.wikipedia.org/wiki/Convention_relating_to_the_Status_of_Refugeeconvention#/media/File:Refugeeconvention.PNG
Und sogar diese Staaten könnten Ihre noch erkennen Unterlagen. Die Flüchtlingsreisedokumente sind international weit verbreitet. Daher bin ich ein bisschen nicht überzeugt, dass dieses Land das Dokument überhaupt nicht erkennt. Dies kann jedoch sehr viel umständlicher sein (z. B. mit Ihrem anderen Reisepass können Sie visumfrei reisen).
Wenn Sie wirklich in dieses Land reisen möchten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, wie Sie dies erreichen können. Aber die Art und Weise, wie Sie vorgeschlagen haben, ist angesichts der möglichen drastischen Konsequenzen keine gute Idee.