Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, benötigen also kein Visum.
(Wie von Relaxed festgestellt, ist Ihr Visum für die einmalige Einreise nicht mehr gültig, da es nur für eine einmalige Einreise gültig ist und Sie diese einmalige Einreise bereits verwendet haben.)
Aus dem Schengener Grenzkodex ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02006R0562-20131126 ):
Artikel 5
- Für beabsichtigte Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen, bei denen der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt wird, gelten die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige folgende:
(ein) [...]
b) Sie besitzen ein gültiges Visum, falls dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 erforderlich ist, in der die Drittländer aufgeführt sind, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz von Visa sein müssen, und diejenigen, deren Staatsangehörige sind von dieser Anforderung ausgenommen, es sei denn, sie verfügen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt;
(Betonung hinzugefügt)
Die letzte kursiv gedruckte Klausel bedeutet, dass Sie kein Visum benötigen, solange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig bleibt.
(Absatz (a), der weggelassen wurde, betrifft die Anforderungen für einen Reisepass oder ein ähnliches Reisedokument.)
Ähnlich,
Artikel 7
[...]
- Bei der Ein- und Ausreise werden Drittstaatsangehörige einer gründlichen Kontrolle unterzogen.
(a) Eine gründliche Einreisekontrolle umfasst die Überprüfung der in Artikel 5 Absatz 1 festgelegten Einreisebedingungen und gegebenenfalls der Dokumente, die den Aufenthalt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genehmigen. Dies beinhaltet eine detaillierte Prüfung unter folgenden Gesichtspunkten:
(i) Überprüfung, ob der Drittstaatsangehörige im Besitz eines Dokuments ist, das für das Überschreiten der Grenze gültig ist und das nicht abgelaufen ist, und dass dem Dokument gegebenenfalls das erforderliche Visum oder die erforderliche Aufenthaltserlaubnis beigefügt ist ;
(Betonung hinzugefügt)
Beachten Sie das Wort "oder" in der letzten Klausel, was die Schlussfolgerung stützt, dass eine Aufenthaltserlaubnis einen Drittstaatsangehörigen allein berechtigt, in das Schengen-Gebiet einzureisen, ohne ein Visum zu besitzen.
(Abschnitt 1, weggelassen, betrifft allgemein die Ein- und Ausreisekontrollen; Abschnitt 2 betrifft die "Mindestkontrolle", die bei Personen durchgeführt wird, die das Recht auf Freizügigkeit genießen.)