Der Grund für die Verzögerung bei der Beantwortung dieser Frage ist, dass nicht bekannt war, ob die europäischen Freizügigkeitsrechte gelten würden, da ein Land die Familienangehörigen seiner eigenen Bürger restriktiver behandeln kann. Zu den Ländern, in denen dies geschieht, gehören das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Deutschland.
Offensichtlich unterscheidet Italien nicht zwischen Nicht-EU-Familienmitgliedern italienischer Staatsbürger und Nicht-EU-Familienmitgliedern nicht-italienischer EU-Bürger. Zumindest behandeln sie Familienmitglieder italienischer Staatsbürger nicht restriktiver als die anderer EU-Bürger.
Die italienische Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie wendet ihre Bestimmungen auf Familienangehörige italienischer Staatsbürger an, wenn ihre Bestimmungen weniger restriktiv sind als die ansonsten geltenden:
Kunst. 23.
Anwendbarkeit ai soggetti non aventi la cittadinanza italiana che siano familiari di cittadini italiani
- Le disposizioni del presente decreto legislativo, se piu 'favorevoli, si applicano ai familiari di cittadini italiani non aventi la cittadinanza italiana.
Übersetzung:
Artikel 23
Anwendbarkeit auf Personen ohne italienische Staatsbürgerschaft, die eine Familie italienischer Staatsbürger sind
- Die Bestimmungen dieses vorliegenden Gesetzesdekrets gelten, sofern dies günstiger ist, für Familienangehörige italienischer Staatsbürger ohne italienische Staatsbürgerschaft.
Quelle: http://www.esteri.it/mae/normative/normativa_consolare/visti/d_lgs_30_2007.pdf
Siehe auch http://www.esteri.it/mae/en/ministero/servizi/sportello_info/domandefrequenti/sezione_visti_entrare_in_italia.html , das die folgende Frage und Antwort enthält:
Was brauche ich, um als Familienmitglied eines italienischen Staatsbürgers ein Visum zu beantragen?
Die Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern können Visa gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 30/2007, Art. 2.
Die erforderliche Dokumentation enthält:
- Visumantrag (hier klicken)
- Ein aktuelles Foto
- Ein gültiges Reisedokument mit einem Ablaufdatum von mindestens 3 Monaten nach dem beantragten Visum
- Eine Heiratsurkunde oder eine andere angemessene Dokumentation, aus der die familiäre Beziehung hervorgeht
- Bei Minderjährigen schriftliche Zustimmung zur Erteilung des Visums durch den anderen Elternteil
Weitere Informationen finden Sie in der Visa-Datenbank.
Dies bedeutet eindeutig, dass Sie von den EU-Bestimmungen zur Freizügigkeit profitieren können.
Als US-Bürger benötigt Ihr Ehemann kein Visum für die Einreise nach Italien, benötigt jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, um länger als 90 Tage in einem EU-Land zu bleiben. Er sollte daher einen in Italien beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten. Wenn Sie jedoch durch Europa reisen, dürfen Sie sich nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in einem Land aufhalten. Daher ist es möglicherweise in Ordnung, wenn er keine Aufenthaltserlaubnis beantragt. So wie es in Frankreich eingerichtet ist, ist es sicherlich nicht sinnvoll , einen Antrag zu stellen, wenn Sie nur 4 oder 6 Monate dort sein werden.
Wenn Sie sich entscheiden, die Formalitäten für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zu erledigen, können Sie die Informationen unter http://www.poliziadistato.it/articolo/10930-European_Union_citizens einsehen :
EU-Bürger, die länger als drei Monate in Italien bleiben möchten, sollten sich beim Anagrafe (Registeramt) der Wohngemeinde anmelden.
Folgende Unterlagen müssen Ihrer Bewerbung beigefügt sein:
a) falls erwerbstätig oder selbständig: Nachweis Ihrer Tätigkeit;
b) bei Studium, Ausbildung oder Aufenthalt aus anderen Gründen als der Arbeit: Unterhaltsnachweis, berechnet nach dem italienischen Mindestbetrag der jährlichen Sozialversicherungsbeihilfe in Bezug auf die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder (eine Selbstzertifizierung wird akzeptiert); Nachweis einer Krankenversicherung zur Deckung der Gesundheitskosten; Nachweis Ihres Universitätslehrgangs (nur während des Studiums);
c) wenn ein Familienmitglied eines EU-Bürgers Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedslandes ohne autonomes Aufenthaltsrecht ist: Nachweis, dass Sie eine familiäre Beziehung zum EU-Bürger haben oder ein abhängiger Verwandter sind (Selbstzertifizierung wird akzeptiert).
Sie erhalten eine Quittung, aus der hervorgeht, dass Sie sich bei Anagrafe registriert haben.
Familienmitglieder ohne autonomes Aufenthaltsrecht müssen Folgendes vorsehen:
- gegebenenfalls gültiger Reisepass oder ein anderes gleichwertiges Reisedokument mit Einreisevisum;
- Nachweis der familiären Beziehung zum EU-Bürger und erforderlichenfalls Nachweis der Abhängigkeit vom EU-Bürger;
- Quittung, aus der hervorgeht, dass der EU-Bürger die Registrierung bei Anagrafe beantragt hat.
EU-Bürger, die vor dem 11. April 2007 eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können sich bei der Anagrafe registrieren lassen, indem sie die vom Polizeipräsidium (Questura) oder der Post (Poste Italiane) ausgestellte Quittung und die Selbstzertifizierung der Anforderungen der neuen Gesetzgebung einreichen.