Mein Fall ist ein bisschen einzigartig, daher habe ich keine Artikel gefunden, die in engem Zusammenhang mit dem stehen, was ich fragen möchte.
Ich bin derzeit mit dem Working Holiday Visum in Deutschland.
Mein Visum läuft am 7. Februar ab, deshalb habe ich an diesem Tag einen Flug von Berlin über Rom und Abu Dhabi in mein Heimatland gebucht.
Ich habe nicht erkannt, dass der Flug von Rom nach Abu Dhabi am Tag nach dem 7. Februar stattfindet, was bedeutet, dass das tatsächliche Datum für das Verlassen des Schengen-Raums der 8. Februar sein wird.
Verstoße ich in diesem Fall gegen das Einwanderungsgesetz? Oder sollte ich dem Einwanderungsbeamten mitteilen, dass ich Deutschland verlassen habe, ohne das Ablaufdatum des Visums zu verletzen, und das Flugticket vorzeigen?