Ich bin brasilianischer Staatsangehöriger und habe mein Touristenvisum in der Schweiz überschritten, weil ich auf eine Aufenthaltserlaubnis gewartet habe. Ich kam zum ersten Mal am 14. Juni (über Amsterdam) an und wurde von einer Schweizer Universität eingeladen, zwei Monate in einem ihrer Forschungsinstitute zu studieren. Da ich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben darf, habe ich kein Visum bekommen. Ich bin am 15. August (durch Paris) abgereist.
Während dieses zweimonatigen Zeitraums bot mir das Institut die Möglichkeit, vom 1. September bis 23. Dezember mit ihnen zusammenzuarbeiten, und sie sagten mir, sie würden sich um meine Arbeitserlaubnis aus der Schweiz kümmern, und ich musste in Brasilien nichts tun . Nachdem ich zwei Wochen in Brasilien verbracht hatte, ging ich am 1. September zurück in die Schweiz.
Während meiner Einwanderung in Frankfurt bat der Beamte um mein Rückflugticket, da ich es immer noch nicht hatte. Ich zeigte meine Einladung von der Universität und meinen Arbeitsvertrag und dann ließ er mich gehen.
Im August begann die Universität, mein Visum zu beantragen, da sie absolut keine Kenntnisse darüber hatte, wie man Nicht-Europäer anstellt. Nach vielen Drehungen und Wendungen wurde meine Erlaubnis mit der Entschuldigung verweigert, dass mein Arbeitgeber nicht alle Anforderungen erfüllte (was beweist, dass kein Schweizer oder europäischer Staatsbürger meine Arbeit in einem brasilianisch-schweizerischen Forschungsinstitut erledigen konnte), und ich erhielt einen Brief mit der Aufschrift Ich sollte die Schweiz bis zum 14. November verlassen und hier eine E-Mail an die kantonale Einwanderungsbehörde senden, um zu beweisen, dass ich rechtzeitig abgereist bin.
Als der Beamte in München nach Hause zurückkehrte, nahm er sich Zeit, um zu verstehen, was in meinen Dokumenten passiert war, und stempelte dann meinen Pass ohne weitere Markierungen oder Warnungen ab.
Nach all dem habe ich mein Touristenvisum um 48 Tage überschritten.
Wann kann ich in die Schweiz zurückkehren?
Ich würde gerne in die Ferien gehen, um meinen Freund (in der Schweiz lebender Deutscher) zu sehen, bevor ich im Januar wieder auf die juristische Fakultät gehe. Ich möchte vom 15. Dezember bis zum 3. Januar gehen.
Als ich die kantonale Einwanderungsbehörde während meiner "Abmeldung" fragte, teilten sie mir mit, dass ich nach Ablauf meiner 180 Tage (gerechnet ab meinem ersten Eintrag im Juni) für mehr als 90 Tage zurückkehren durfte.
Macht das Sinn?
Das "Verlieren" meines Passes und das Erhalten eines neuen Passes ohne Briefmarken könnte eine Alternative sein, um Fragen zu meinen Briefmarken zu vermeiden?