Wann kann ich in den Schengen-Raum zurückkehren?


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Ich bin brasilianischer Staatsangehöriger und habe mein Touristenvisum in der Schweiz überschritten, weil ich auf eine Aufenthaltserlaubnis gewartet habe. Ich kam zum ersten Mal am 14. Juni (über Amsterdam) an und wurde von einer Schweizer Universität eingeladen, zwei Monate in einem ihrer Forschungsinstitute zu studieren. Da ich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben darf, habe ich kein Visum bekommen. Ich bin am 15. August (durch Paris) abgereist.

Während dieses zweimonatigen Zeitraums bot mir das Institut die Möglichkeit, vom 1. September bis 23. Dezember mit ihnen zusammenzuarbeiten, und sie sagten mir, sie würden sich um meine Arbeitserlaubnis aus der Schweiz kümmern, und ich musste in Brasilien nichts tun . Nachdem ich zwei Wochen in Brasilien verbracht hatte, ging ich am 1. September zurück in die Schweiz.

Während meiner Einwanderung in Frankfurt bat der Beamte um mein Rückflugticket, da ich es immer noch nicht hatte. Ich zeigte meine Einladung von der Universität und meinen Arbeitsvertrag und dann ließ er mich gehen.

Im August begann die Universität, mein Visum zu beantragen, da sie absolut keine Kenntnisse darüber hatte, wie man Nicht-Europäer anstellt. Nach vielen Drehungen und Wendungen wurde meine Erlaubnis mit der Entschuldigung verweigert, dass mein Arbeitgeber nicht alle Anforderungen erfüllte (was beweist, dass kein Schweizer oder europäischer Staatsbürger meine Arbeit in einem brasilianisch-schweizerischen Forschungsinstitut erledigen konnte), und ich erhielt einen Brief mit der Aufschrift Ich sollte die Schweiz bis zum 14. November verlassen und hier eine E-Mail an die kantonale Einwanderungsbehörde senden, um zu beweisen, dass ich rechtzeitig abgereist bin.

Als der Beamte in München nach Hause zurückkehrte, nahm er sich Zeit, um zu verstehen, was in meinen Dokumenten passiert war, und stempelte dann meinen Pass ohne weitere Markierungen oder Warnungen ab.

Nach all dem habe ich mein Touristenvisum um 48 Tage überschritten.

Wann kann ich in die Schweiz zurückkehren?

Ich würde gerne in die Ferien gehen, um meinen Freund (in der Schweiz lebender Deutscher) zu sehen, bevor ich im Januar wieder auf die juristische Fakultät gehe. Ich möchte vom 15. Dezember bis zum 3. Januar gehen.

Als ich die kantonale Einwanderungsbehörde während meiner "Abmeldung" fragte, teilten sie mir mit, dass ich nach Ablauf meiner 180 Tage (gerechnet ab meinem ersten Eintrag im Juni) für mehr als 90 Tage zurückkehren durfte.

Macht das Sinn?

Das "Verlieren" meines Passes und das Erhalten eines neuen Passes ohne Briefmarken könnte eine Alternative sein, um Fragen zu meinen Briefmarken zu vermeiden?


Der 15. Dezember ist nach der 180-Tage-Marke, also sollten Sie technisch in Ordnung sein. Sie könnten Sie nach den Briefmarken fragen, aber das an sich bedeutet nicht unbedingt, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.
Amsel

Antworten:


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Normalerweise basiert die Regel auf einem verschiebbaren 180-Tage-Fenster: Für jeden Tag, an dem Sie sich in Schengen befinden, dürfen Sie in Anbetracht der letzten 179 Tage nicht mehr als 89 dieser Tage in Schengen gewesen sein. Ich weiß nicht, wie sich Ihr früherer Aufenthalt darauf auswirken würde. Wahrscheinlich zählen die Tage zwischen Ihrer Bewerbung und ihrer Ablehnung nicht. Andernfalls wäre der Rat, den Sie vom kantonalen Amt erhalten haben, für die Bürger der meisten Länder falsch. Als Brasilianer unterliegen Sie jedoch besonderen Regeln.

Die aktuelle 90/180-Regel ist eine Änderung, die im Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Die alte Regel lautete, dass bei jedem Betreten des Schengen-Raums ein Zeitraum von 180 Tagen begann, es sei denn, es war ein Zeitraum von 180 Tagen, der bereits aufgrund von begann ein vorheriger Eintrag.

Für Brasilianer und Bürger aus 6 anderen Ländern gilt weiterhin die alte Regel. Aus dem BENUTZERHANDBUCH FÜR DEN KURZSTANDSRECHNER "SCHENGEN" :

Bitte beachten Sie, dass die Änderung nicht für die zwischen der EU und Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Brasilien, St. Kitts und Nevis, Mauritius und den Seychellen geschlossenen Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht gilt, in denen die alte Definition ("3 Monate während eines 6-Monats-Zeitraums" gilt Zeitraum nach dem Datum der ersten Eintragung ") gilt weiterhin. Für Bürger dieser 7 Drittländer wird die Verwendung des Taschenrechners nicht empfohlen.

Quelle: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/docs/short_stay_schengen_calculator_user_manual_en.pdf

Daher beginnt für jeden Eintrag am oder nach dem 11. Dezember ein neuer Zeitraum von 180 Tagen für Sie. Es sollte dir gut gehen.


Danke für die aufschlussreiche Antwort !! Aber nur um sicher zu gehen, mein vorheriger Aufenthalt wäre jetzt kein Faktor für die Berechnung oder ein Problem?
Andreiaoliveira

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@Andreiaoliveira Es würde die Berechnung nicht beeinflussen. Jemand könnte versuchen, ein Problem damit aufzuwerfen. Niemand kann garantieren, dass dies nicht der Fall ist. Solange Sie nachweisen können, dass Sie in gutem Glauben gehandelt, eine langfristige Genehmigung beantragt usw. haben, sollten Sie in Ordnung sein. Wenn Sie die schriftliche Antwort der kantonalen Einwanderung haben, dass Sie nach Ablauf der ersten 180 Tage zurückkehren dürfen, umso besser. Aber ich spreche jetzt über allgemeine Prinzipien. Ich weiß nicht, was andere in Ihrer Situation erlebt haben.
Phoog

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@Andreiaoliveira Ich würde hinzufügen, dass dies bedeutet, dass Sie einen 179-tägigen Aufenthalt im Schengen-Raum planen können, wenn Sie möchten. Sie tun dies, indem Sie den Schengen-Raum für einen Tag betreten, 91 Tage bevor Sie möchten, dass Ihr längerer Aufenthalt beginnt.
Phoog

Bevor ich meine eigenen Nachforschungen anstellte, hier postete und herausfand, dass Brasilien eine Ausnahme darstellt, rief ich die Schweizer Botschaft in Brasilien sowie die deutsche (wo ich normalerweise einwandere) an und beide sagten, es sei die "beliebige 180-Tage" -Regel, sie sogar erwähnte, wie Leute längere Aufenthalte konstruierten, Ihren Ausdruck verwendeten und die Änderung darauf abzielte, solche Dinge zu vermeiden. Ich schickte eine E-Mail an das Mädchen, mit dem ich in der kantonalen Einwanderungsbehörde gesprochen hatte, um die Informationen zu bestätigen. Nachdem sie einige Tage lang nicht geantwortet hatte, rief ich sie an und sie sagte, sie brauche etwas Zeit, um mir eine gut informierte Antwort zu geben.
Andreiaoliveira

(...) Sie antwortete schließlich mit der allgemeinen Regel und sagte, ich sollte von meiner Rückkehr am 3. Januar zurückzählen, um zu sehen, ob ich die 90 Tage innerhalb von 180 überschreiten würde. Mein Punkt ist, ich fing an, diese Ausnahme möglicherweise zu bemerken nicht so weit verbreitet sein, wie ich es mir erhoffen würde, und die Chancen, dass sie mich immer noch als Overstayer betrachten und mir nicht erlauben zu überqueren, sind irgendwie hoch. Also entschied ich, dass es vielleicht besser wäre, meine Strategie zu ändern und nur einen neuen Pass ohne zu hinterfragende Stempel auszustellen, da die SA immer noch keine Ein- / Ausreisedatenbank hat. Was denken Sie?
Andreiaoliveira

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Andreia, ja, die Beamten sind normalerweise nicht gut informiert. Ich habe bereits unterschiedliche Informationen von verschiedenen Beamten in Schengen-Ländern erhalten, die sich widersprechen. Wie bereits erwähnt, sind wir brasilianischen Staatsangehörigen Teil der Ausnahme von der neuen Regel. Sie sollten daher berechtigt sein, am oder nach dem 11. Dezember mit einer neuen Frist von 180 Tagen erneut einzureisen. Am besten drucken Sie das von der offiziellen EU-Website bereitgestellte Handbuch aus und geben dem Beamten den Link, den er selbst überprüfen kann, falls er Ihnen nicht glaubt. Nun, es ist schon Januar, also wie war deine Reise? Hatten Sie Probleme, die alte Regel zu befolgen?

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