Mein Visum wurde von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt. Kann ich damit in andere europäische Länder reisen?
Muss ich über Deutschland ein- und ausreisen oder kann ich das woanders tun? Ja, du kannst. Inhaber von
- ein Schengen-Visum (auf dem Visum steht "gültig für Schengen-Staaten")
- eine Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedstaates oder
- ein nationales Visum (D-Visum)
kann sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Der Schengen-Raum besteht aus folgenden Ländern:
Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, das das Hauptreiseziel ist. Das Ein- und Ausreiseland ist nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum kann somit an jedem Grenzübergang erfolgen.
http://www.auswaertiges-amt.de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/18-SchengenEinreiseD.html?nn=479790