Erstmalige Einreise in den Schengenraum mit Studentenvisum


5

Ich lebe zurzeit außerhalb der EU und habe kürzlich ein Studentenvisum aus Deutschland (Multi) erhalten, aber ich möchte zuerst nach Schweden reisen, um einen Freund zu besuchen, und dann nach Deutschland fliegen. Wäre das ein Problem für die Verlängerung meines Studentenvisums, wenn ich nicht zuerst als Visumaussteller nach Deutschland einreise?


@chx Ein Studentenvisum ist mit ziemlicher Sicherheit kein Schengen-Visum.
Relaxed

1
Huh? Er wird in Schengen sein.
chx

@chx Es ist ein nationales Visum, mit dem Sie im Schengen-Raum reisen können.
Karlson

1
@Relaxed Gilt das dann anders? Ist es kein Duplikat?
JoErNanO

@chx Die Schengen-Bestimmungen gelten für Kurzaufenthalte (unter 90 Tagen) und gewähren Inhabern von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Langzeitaufenthalte einige Rechte in Bezug auf Außengrenzen und Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Ländern. Die Regeln und Anforderungen für längere Aufenthalte sind jedoch nach wie vor Sache der einzelnen Mitgliedstaaten und werden fast ausschließlich durch die nationale Gesetzgebung festgelegt ( fast weil es einige EU-Richtlinien gibt, die sich auf die Regeln für den längerfristigen Aufenthalt auswirken, vgl. EU-Blue Card, Freizügigkeit, ständiger Wohnsitz und Asylrichtlinien).
Relaxed

Antworten:


2

Mein Visum wurde von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt. Kann ich damit in andere europäische Länder reisen?

Muss ich über Deutschland ein- und ausreisen oder kann ich das woanders tun? Ja, du kannst. Inhaber von

  • ein Schengen-Visum (auf dem Visum steht "gültig für Schengen-Staaten")
  • eine Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedstaates oder
  • ein nationales Visum (D-Visum)

kann sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Der Schengen-Raum besteht aus folgenden Ländern:

Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, das das Hauptreiseziel ist. Das Ein- und Ausreiseland ist nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum kann somit an jedem Grenzübergang erfolgen.

http://www.auswaertiges-amt.de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/18-SchengenEinreiseD.html?nn=479790

Durch die Nutzung unserer Website bestätigen Sie, dass Sie unsere Cookie-Richtlinie und Datenschutzrichtlinie gelesen und verstanden haben.
Licensed under cc by-sa 3.0 with attribution required.