Spezielles Ansprechen der Frage, was für diese Frage auf dem ESTA-Antrag zu beantworten ist :
H) Waren Sie jemals länger in den USA als die Ihnen von der US-Regierung gewährte Zulassungsfrist?
Am Ende der Seite steht:
Ich, der Antragsteller, bestätige hiermit, dass ich alle Fragen und Erklärungen zu diesem Antrag gelesen habe oder mir vorgelesen habe und alle Fragen und Erklärungen zu diesem Antrag verstehe. Die in diesem Antrag enthaltenen Antworten und Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen richtig und zutreffend .
Angesichts der Tatsache, dass der Antragsteller als Minderjähriger überbestanden hat, wäre die erwartete wahrheitsgemäße Antwort auf diese Frage ja . Die Beantwortung dieser Frage mit " Nein" setzt anscheinend voraus , dass der Antragsteller eine stillschweigende Zulassungsfrist bis zum Alter der Mehrheit hat.
Laut INA: ACT 212 - ALLGEMEINE KLASSEN VON AUSLÄNDERN, DIE KEINE VISEN ERHALTEN KÖNNEN UND NICHT ZULASSUNGSFÄHIG SIND, wie in den Kommentaren von @HermitCrab angegeben:
(B) AUSLÄNDER, DIE UNSCHULDIG PRÄSENTIEREN.
(i) Im Allgemeinen. - Jeder Ausländer (außer einem Ausländer, der rechtmäßig zum
ständigen Aufenthalt zugelassen ist), der
(I) war in den Vereinigten Staaten mehr als 180 Tage, aber weniger als 1 Jahr unrechtmäßig anwesend und hat die Vereinigten Staaten freiwillig verlassen (unabhängig davon, ob gemäß § 244 (e)), bevor das Verfahren gemäß § 235 eingeleitet wurde (b) (1) oder Abschnitt
240 und bittet erneut um Aufnahme innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der Ausreise oder Abschiebung eines solchen Ausländers oder
(II) in den Vereinigten Staaten seit einem Jahr oder länger rechtswidrig anwesend ist und wer innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Ausreise oder Abschiebung eines solchen Ausländers aus den Vereinigten Staaten erneut die Zulassung beantragt, ist unzulässig.
(ii) Aufbau einer rechtswidrigen Anwesenheit. Für die Zwecke dieses Absatzes gilt ein Ausländer als in den Vereinigten Staaten rechtswidrig anwesend, wenn sich der Ausländer nach Ablauf der vom Generalstaatsanwalt oder vom Generalstaatsanwalt genehmigten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten aufhält in den Vereinigten Staaten ohne Zulassung oder Bewährung anwesend ist.
(iii) Ausnahmen.-
(I) Minderjährige. Bei der Bestimmung des Zeitraums der rechtswidrigen Anwesenheit in den Vereinigten Staaten gemäß Ziffer (i) wird kein Zeitraum berücksichtigt, in dem ein Ausländer jünger als 18 Jahre ist.
Für die Beantragung eines Visums war der Minderjährige (meiner Meinung nach nicht legal) nicht rechtswidrig anwesend. Nicht rechtswidrig anwesend gewesen zu sein und nie zu lange geblieben zu sein, ist jedoch nicht dasselbe. Wiederum scheint es mir als Nichtjurist, dass der Beschwerdeführer, wenn er nicht rechtswidrig anwesend war, beispielsweise nicht abgeschoben werden konnte, aber dies ist offensichtlich nicht der Fall :
Vor über 10 Jahren wurde ich aus den USA abgeschoben, weil ich ein illegaler Overstay war, aber damals war ich nur 14-15 Jahre alt
Mindestens ein Anwalt behauptet jedoch, dies sei kein Overstay :
Im Allgemeinen wäre ein Aufenthalt als Minderjähriger (mit der Abschiebung oder dem Ausscheiden vor 18) aus Sicht der Einwanderung kein "Aufenthalt". Sie sollten keine Probleme beim Besuch der USA haben. In solchen Fällen empfehle ich meinen Kunden in der Regel, ein Schreiben mit einem Rechtsgutachten mitzuführen, in dem die Hintergrundinformationen sowie die oben genannte Meinung mit Bestimmungen und Präzedenzfällen aufgeführt sind, um sie zu sichern. Auf diese Weise wird die Einreise in die USA trotz dieses Problems fast auf unbestimmte Zeit sichergestellt.
Offensichtlich scheint es einen Meinungskonflikt zu geben, wenn man dies untersucht.
Wenn mir das persönlich passiert wäre, würde ich diese Frage mit Ja beantworten. Wenn Sie mit Nein antworten möchten, sollten Sie meines Erachtens ein Rechtsgutachten einholen, um Ihre Behauptung zu untermauern und dem CBP-Beauftragten im Einreisehafen vorzulegen.