Mir ist bekannt, dass gemäß der Flugverspätungsvergleichsverordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggesellschaften, die in die EU fliegen, und EU-Fluggesellschaften, die aus der EU fliegen, im Falle von Verspätungen bestimmte Verpflichtungen haben.
Gibt es etwas Ähnliches für grenzüberschreitende Fernzüge innerhalb der Europäischen Union? Gibt es während langer Verspätungen irgendwelche Dinge, die der Betreiber den Passagieren während dieser Zeit tun / anbieten sollte?
(Diese Frage wurde von einer Eurostar-Verspätung inspiriert , sollte aber im Idealfall auch andere EU-Fernzüge abdecken, da ich mich auf anderen Fahrten verspätet habe ...)