Reisen Sie mit einer finnischen Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland (Typ B Student)


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Kann ich mit einer finnischen Aufenthaltserlaubnis (Student Typ B) nach Deutschland reisen, bevor ich zum ersten Mal nach Finnland einreise? Ich komme aus dem Iran und möchte meinen Onkel für 10 Tage besuchen.


Dies ist keine Antwort, aber Sie sparen nicht wirklich so viel Geld, wenn Sie nicht zuerst nach Finnland reisen. In diesem Fall gibt es keine Passkontrolle, über die Sie sich Sorgen machen müssen.
Louis

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Im Moment würde ich es nicht riskieren. In den letzten Monaten hat die Zahl der in die EU einreisenden Flüchtlinge dramatisch zugenommen, viele dieser Flüchtlinge wollen nach Deutschland und Deutschland bemüht sich, sie an andere EU-Länder zu verteilen. Nach EU-Recht muss Asyl von dem ersten Land gewährt werden, in das der Flüchtling einreist. Wenn Sie also durch Finnland kommen und hier Asyl beantragen, können Sie nach Finnland zurückgeschickt werden. Wenn Sie zuerst hier ankommen, müssen sie Sie behalten.
Guntram Blohm unterstützt Monica

Ich sage nicht, dass dies auf Sie zutrifft, insbesondere wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten in Finnland haben, aber dies könnte es ziemlich schwierig machen, die Situation den Grenzschutzbeamten zu erklären, die sowieso nicht für Nachsicht bekannt sind. Gehen Sie lieber zuerst nach Finnland, wo Sie einen besseren Empfang erhalten, und nutzen Sie dann Schengen, um nach Deutschland zu gelangen.
Guntram Blohm unterstützt Monica

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@GuntramBlohm Dies ist eigentlich nicht das, was die Dublin-Regeln sagen. Es ist das Land, das bei seiner Einreise die wichtigste Rolle gespielt hat und das den Antrag prüfen muss. Für jemanden mit einer Aufenthaltserlaubnis ist klar, in welchem ​​Land ein Asylantrag geprüft werden muss. Aber die fraglichen Personen haben normalerweise kein Visum oder keine Erlaubnis, eine ganz andere Situation. Übrigens, wenn das OP den Einreisehafen erreicht hat, ist das „Risiko“ für Deutschland gleich Null, er oder sie kann dann und dort einen Antrag stellen.
Entspannt

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Um meinen früheren Kommentar zu ergänzen, ist die Regel in Bezug auf Asylanträge von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis in Artikel 9 Absatz 1 der Dublin-Verordnung wörtlich formuliert : „Wenn der Asylbewerber im Besitz eines gültigen Aufenthaltsdokuments ist, das Mitglied Der Staat, der das Dokument ausgestellt hat, ist für die Prüfung des Asylantrags verantwortlich. “ Ein möglicher Asylantrag ist in diesem Fall also kein Problem.
Entspannt

Antworten:


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Rechtlich können Sie das, obwohl Sie den Beamten der Grenzkontrolle davon überzeugen müssen, dass Sie klare Absichten haben, sehr bald nach Finnland abzureisen, und Ihr Besuch in Deutschland ist definitiv nur vorübergehend. Ihre Aufenthaltserlaubnis in Finnland ermöglicht einen Aufenthalt in anderen Schengen-Ländern bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.


Wird das Verlassen innerhalb von 90 Tagen als "sehr bald" angesehen? Vielleicht sollten Sie Ihre Antwort umformulieren.
Tor-Einar Jarnbjo

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Aus rechtlichen Gründen ist der Teil "sehr bald" erforderlich, um zu begründen, warum Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus Finnland und kein Visum aus Deutschland erhalten haben.
Downhand

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Theoretisch können Sie mit einem Visum aus einem der Schengen-Staaten an jeder Grenze einreisen. Da eine Aufenthaltserlaubnis "mehr" als ein Visum ist, sollte dies möglich sein.

In der Praxis

  • Sie kommen aus einem Land, das in der Vergangenheit nicht die besten Beziehungen zur EU hatte, auch wenn sie sich verbessern
  • Sie haben es mit Grenzschutzbeamten zu tun, die noch nie für die laxe Auslegung von Regeln bekannt waren
  • Die Grenzschutzbeamten werden wahrscheinlich die Anweisung haben, jetzt noch strenger zu sein, da so viele Flüchtlinge illegal nach Deutschland einreisen ( siehe diese Pressemitteilung, in der mehr als 1000 illegale Einreisen pro Tag angegeben sind ).
  • Sie werden diesen Grenzschutzbeamten ein Dokument vorlegen, mit dem sie nicht vertraut sind
  • Dieses Dokument wird nicht von der deutschen Regierung ausgestellt
  • und es ist in einer Sprache geschrieben, die deutsche Grenzschutzbeamte im Allgemeinen nicht verstehen, mit geringer Chance, schnell einen Dolmetscher zu finden

Ich würde nicht erwarten, dass die Einwanderung unter diesen Umständen schnell und schmerzlos verläuft, und zuerst nach Finnland zu gehen und dann von dort nach Deutschland zu fliegen, wird wahrscheinlich viel einfacher sein.

Wenn Sie jedoch zuerst nach Deutschland gehen, um viel Zeit oder Geld zu sparen, würde ich versuchen, die Einwanderung zwei Wochen im Voraus zu kontaktieren, ihnen die Situation zu erklären und sie zu fragen, ob es Probleme geben wird und ob Sie etwas haben kann tun, um den Prozess zu beschleunigen. Die deutsche Bundespolizei verfügt über eine Website, auf der Sie nach Kontaktinformationen suchen können . Dies führt Sie zur Flughafenpolizei von Frankfurt , München und Berlin . (Andere Städte werden ebenfalls funktionieren, dies sind die wahrscheinlichsten, wenn Sie aus dem Iran kommen). Jeder Rat, den Sie von ihnen erhalten können, sollte viel nützlicher sein als von zufälligen Personen im Internet.

Sie werden Sie verstehen, wenn Sie sie auf Englisch per E-Mail versenden, aber wenn Sie sie auf Deutsch schreiben (vielleicht kann Ihnen Ihr Onkel helfen?), Wird dies den Prozess wahrscheinlich beschleunigen.


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Dies scheint eine nicht informierte Vermutung zu sein. Deutsche Grenzschutzbeamte sollten mit einer Aufenthaltserlaubnis im EU-Format vertraut sein, deutsche Genehmigungen sehen genauso aus. Zusätzlich wird die „Aufenthaltserlaubnis“ in Französisch und Englisch verfasst, um das Verständnis zu erleichtern. Und natürlich würde das OP nicht illegal einreisen, so dass die Erlaubnis es ihm definitiv ermöglichen würde, den Einreisehafen zu erreichen. Zu diesem Zeitpunkt stellen sich die Probleme sehr unterschiedlich dar (das gesamte Asylgeschäft wird strittig: Deutschland ist bereits der Einreisehafen und Wer es nach Deutschland schafft, kann dann und dort einen Antrag stellen.
Entspannt

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Das heißt natürlich nicht, dass Grenzschutzbeamte in einigen begrenzten Fällen die Einreise nicht verweigern können, aber die hier gegebene Erklärung verwirrte viele verschiedene Fragen.
Entspannt

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Beachten Sie auch, dass in der von Ihnen erwähnten Pressemitteilung die deutsch-österreichische Grenze erörtert wird, was kein Zufall ist. Dort ist es möglich, einen potenziellen Asylbewerber ohne Titel oder Visum einfach zu „stoßen“, da sowohl Österreich als auch Deutschland Schengen / Dublin-Staaten sind. Das OP beabsichtigt vermutlich, nach Deutschland zu fliegen, was bedeutet, dass die Einwanderungsformalitäten nach den Schengen-Vorschriften als „Außengrenzenkontrolle“ behandelt würden, eine völlig andere Situation.
Entspannt

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Ich stimme @Relaxed zu. Darüber hinaus würde eine strikte Auslegung der Regeln (in Bezug auf Ihren zweiten Aufzählungspunkt) vorschreiben, dass die deutschen Grenzschutzbeamten dem Inhaber einer finnischen Aufenthaltserlaubnis den Zutritt gewähren, es sei denn, es gibt konkrete Beweise dafür, dass der Reisende eine Bedrohung darstellt. Wohlgemerkt kein Überschreitungsrisiko, sondern eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und so weiter.
Phoog
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