Verwenden Sie die vom Arbeitgeber bereitgestellte Versicherung, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen


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Ich bin gerade dabei, ein Schengen-Visum zu beantragen, und eine der Voraussetzungen, die ich gefunden habe, ist eine Reiseversicherung mit einem Leistungsumfang von 30.000 Euro .

Mein derzeitiger Arbeitgeber bietet mir zwei Arten von Versicherungen an: die in Kanada zu verwendende lokale Versicherung und die internationale Versicherung.

Ich frage mich, ob ich bei der Beantragung eines Schengen-Visums meine Auslandsversicherung in Anspruch nehmen kann. Gibt es eine spezielle Anforderung, die besagt, dass die Versicherung von der europäischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, oder bin ich bereit, solange meine internationale Versicherung bis zu 30.000 Euro abdeckt?

UPDATE: Sie haben heute mit der Personalabteilung gesprochen und gesagt, dass sie mir das erforderliche Dokument zur Verfügung stellen können. Ich muss sie nur über die geplanten Termine für die Reise informieren.


Mein Arbeitgeber stellt dasselbe zur Verfügung und EU-Botschaften, in denen ich wohne (nicht Kanada), lehnen dies ab. Zum Glück gibt es im VFS-Zentrum ein Versicherungsbüro, das gegen eine geringe Gebühr (40 USD) die erforderliche Versicherung ausstellt.
Nean Der Thal,

Antworten:


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Schengen hat in der Regel sehr spezifische Versicherungsanforderungen, wie die Rückführung von Überresten, einen Mindestwert für die Lebensversicherung und einen Mindestwert für die Betreuung ausländischer Krankenhäuser. Ich habe noch nie von der Forderung gehört, dass der Versicherer Europäer sein muss.

Zitat der französischen Botschaftswebsite zu Visabestimmungen:

KRANKENVERSICHERUNG, Ein Schreiben einer Versicherungsgesellschaft (+ 1 Kopie), aus dem hervorgeht, dass Sie während Ihres Aufenthalts in den Schengen-Ländern für die Kosten für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung (die drei Wörter müssen geschrieben sein) mindestens 45.000 USD bezahlt haben. Wenn Ihre derzeitige Versicherungsgesellschaft keinen solchen Versicherungsschutz bietet, suchen Sie bitte eine internationale Versicherungsgesellschaft (und fordern Sie den oben genannten Brief mit den drei Wörtern an).

Ich arbeite in Kanada für ein ausländisches Unternehmen und habe einen kanadischen Versicherer. In der Vergangenheit konnte ich meine Arbeitsversicherung für Reisen nutzen. Achten Sie jedoch darauf, die Details Ihrer spezifischen Abdeckung zu überprüfen!


Genial! Ich werde dies auf jeden Fall bei der Personalabteilung überprüfen, aber Ihrer Erfahrung nach sollte es funktionieren.
Innerhalb des

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Um die Antwort von blackbird57 zu ergänzen , gibt es auch einige vereinzelte Beweise (aus einer maßgeblichen Quelle), dass der Versicherungsschutz Ihres Arbeitgebers in Ordnung ist - vorausgesetzt, das Bestätigungsschreiben entspricht den Schengen-Anforderungen.

Wie in dieser Metadiskussion beschrieben, hat GayotFow einen Kurs besucht, der von Elspeth Guild unterrichtet wurde , der am Aufbau des Schengen-Grenzkodex beteiligt war.

Als Antwort auf eine ähnliche Frage wie Ihre: "Werden sie alternative Versicherungsformen akzeptieren, wie einen Mitarbeiter, der von der Gruppenversicherung seines Unternehmens gedeckt ist?" Elspeth erklärte:

Ja, aber der Anbieter muss die Absätze aus der Schengen-Site ausschneiden und in sein Bestätigungsschreiben einfügen.

Es ist nicht klar, auf welche Absätze sich dies bezieht, aber ich denke, es muss im Bestätigungsschreiben klar sein, dass die Versicherung die Anforderungen des Visakodex abdeckt .

Gestrichen von Artikel 15 des Kodex :

  1. Antragsteller, die ein einheitliches Visum für ein oder zwei Einreisen beantragen, müssen nachweisen, dass sie über eine ausreichende und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, um alle Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender ärztlicher Behandlung und / oder Notfallbehandlung im Krankenhaus oder Tod entstehen können während ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

......

  1. Die Versicherung gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und erstreckt sich auf die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder der Durchreise der Person. Die Mindestdeckung beträgt 30 000 EUR.

Es scheint also kein Problem zu sein , sicherzustellen , dass die Versicherung Ihres Arbeitgebers diese Anforderungen erfüllt.

Ebenfalls von Interesse ist Punkt 6 in Artikel 15, obwohl nicht klar ist, für welche Berufe dies gilt:

  1. Die Versicherungspflicht kann als erfüllt angesehen werden, wenn festgestellt wird, dass angesichts der beruflichen Situation des Antragstellers ein angemessenes Versicherungsniveau angenommen werden kann. Die Befreiung von der Vorlage eines Nachweises der Reisekrankenversicherung kann bestimmte Berufsgruppen betreffen, wie z. B. Seeleute, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bereits eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.
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