Um die Antwort von blackbird57 zu ergänzen , gibt es auch einige vereinzelte Beweise (aus einer maßgeblichen Quelle), dass der Versicherungsschutz Ihres Arbeitgebers in Ordnung ist - vorausgesetzt, das Bestätigungsschreiben entspricht den Schengen-Anforderungen.
Wie in dieser Metadiskussion beschrieben, hat GayotFow einen Kurs besucht, der von Elspeth Guild unterrichtet wurde , der am Aufbau des Schengen-Grenzkodex beteiligt war.
Als Antwort auf eine ähnliche Frage wie Ihre: "Werden sie alternative Versicherungsformen akzeptieren, wie einen Mitarbeiter, der von der Gruppenversicherung seines Unternehmens gedeckt ist?" Elspeth erklärte:
Ja, aber der Anbieter muss die Absätze aus der Schengen-Site ausschneiden und in sein Bestätigungsschreiben einfügen.
Es ist nicht klar, auf welche Absätze sich dies bezieht, aber ich denke, es muss im Bestätigungsschreiben klar sein, dass die Versicherung die Anforderungen des Visakodex abdeckt .
Gestrichen von Artikel 15 des Kodex :
- Antragsteller, die ein einheitliches Visum für ein oder zwei Einreisen beantragen, müssen nachweisen, dass sie über eine ausreichende und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, um alle Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender ärztlicher Behandlung und / oder Notfallbehandlung im Krankenhaus oder Tod entstehen können während ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
......
- Die Versicherung gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und erstreckt sich auf die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder der Durchreise der Person. Die Mindestdeckung beträgt 30 000 EUR.
Es scheint also kein Problem zu sein , sicherzustellen , dass die Versicherung Ihres Arbeitgebers diese Anforderungen erfüllt.
Ebenfalls von Interesse ist Punkt 6 in Artikel 15, obwohl nicht klar ist, für welche Berufe dies gilt:
- Die Versicherungspflicht kann als erfüllt angesehen werden, wenn festgestellt wird, dass angesichts der beruflichen Situation des Antragstellers ein angemessenes Versicherungsniveau angenommen werden kann. Die Befreiung von der Vorlage eines Nachweises der Reisekrankenversicherung kann bestimmte Berufsgruppen betreffen, wie z. B. Seeleute, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bereits eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.