Er darf das Land überfliegen. Überfliegen erwägt nicht, zu Einwanderungszwecken in das Land einzureisen, und solche Vereinbarungen unterliegen internationalen Verträgen. Insbesondere für in der EU tätige Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft unterliegt es der Verordnung EG 1008/2008 Kapitel III Artikel 15
- Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft sind berechtigt, innergemeinschaftliche Luftverkehrsdienste zu betreiben.
- Die Mitgliedstaaten dürfen den Betrieb von innergemeinschaftlichen Luftverkehrsdiensten durch ein gemeinschaftliches Luftfahrtunternehmen keiner Genehmigung oder Genehmigung unterwerfen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1008
In der Verordnung ist nicht festgelegt, ob ein Land einer Fluggesellschaft ein Überflugrecht nur aus Einwanderungsgründen verweigern darf, aber ich vermute, dass dies gegen diese Bestimmungen verstoßen würde.
Ich würde sagen, es ist objektiv nicht vernünftig, einer Person, die lediglich das Gebiet überquert und es innerhalb weniger Minuten verlässt, den Überflugzugang zu verweigern, ohne die Möglichkeit zu landen und damit gegen die Einwanderungsregel zu verstoßen.
(In einigen Ländern müssen überfliegende Luftfahrtunternehmen das Passagiermanifest jedes Fluges für ihre Prüfung vorlegen. Gelegentlich hat das betreffende Land eine überraschende Umleitung des überfliegenden Luftfahrtunternehmens erzwungen, um die Festnahme einer Person an Bord zu bewirken, die dies sonst nicht tun würde fallen in die Hände. Siehe zB , http://news.blogs.cnn.com/2010/05/30/person-of-interest-arrested-on-diverted-plane/ )
Zurück zu Ihrer Frage, ob der ehemalige Deportierte den internationalen Teil eines Flughafens in Dänemark betreten darf, ist Sache der dänischen Regulierung. Im Allgemeinen hat ein Staat das uneingeschränkte Recht, jeder Person die Einreise (auch vor den Einwanderungsformalitäten) zu verweigern, außer vielleicht ihren eigenen Bürgern, ob vernünftig oder nicht.
Auch innerhalb der EU gibt es nur eine Vermutung zugunsten der Zulassung, es handelt sich nicht um ein absolutes Recht. Ein deportierter Krimineller kann beispielsweise bei seiner Wiedereinreise einer administrativen oder gerichtlichen Sperre unterliegen.
Mir ist keine endgültige Regelung in Bezug auf den internationalen Transit bekannt.