Alle Regeln für Nicht-EU-Lizenzen sind weiterhin länderspezifisch festgelegt. Der Hauptteil der EU-Gesetzgebung in Bezug auf Führerscheine ist die Richtlinie 2006/126 / EG und sagt absolut nichts über die Gleichwertigkeit oder Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen aus.
Im Falle Frankreichs sind die einschlägigen Vorschriften in den Bedingungen für die Aufklärung und den Austausch der Bedingungen für die Durchführung des Aufenthalts in Europa festgelegt, in denen die Wirtschaft in Europa festgelegt ist européen .
Die einjährige Verzögerung läuft ab dem Moment, in dem jemand in Frankreich ansässig wird, nicht in der EU:
Tout permis de Conduire délivré régulièrement au nom d'un Etat n'appartenant ni à l'Union européenne, ni à l'Espace économique européen est reconnu sur le territoire français jusqu'à l'expiration d'un délai d'un Anzug der Akquisition der Residenz in Frankreich.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Lizenz von dem Land ausgestellt wurde, in dem der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der Lizenz seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte (Ziel ist es sicherzustellen, dass französische Einwohner nicht ins Ausland gehen, um eine Lizenz zu erhalten ein Fahrverbot oder eine andere Anforderung französischer Führerscheine zu umgehen). In der Praxis müssen Sie als Staatsbürger des Landes, das Ihre Lizenz ausgestellt hat, Folgendes nicht nachweisen:
Apporter la preuve de sa résidence normale […] Les ressortissants étrangers qui evtl.
(Der Text lautet "Ausländer, die nur die Staatsbürgerschaft des Staates besitzen, der die Genehmigung erteilt hat". Wenn Ihre Freundin jedoch ihren US-Pass und die Lizenz vorlegt, bezweifle ich, dass sie um etwas anderes gebeten wird.)
Beachten Sie, dass die Lizenz grundsätzlich in französischer Sprache oder mit einer beglaubigten französischen Übersetzung versehen sein muss.