Vor dem 24. April 2015 lautete Paragraph 28 der Einwanderungsbestimmungen (Schwerpunkt Mine) ...
Ein Antragsteller für eine Einreisegenehmigung muss sich zum Zeitpunkt des Antrags außerhalb des Vereinigten Königreichs und der Inseln befinden. Ein Antragsteller für eine Einreisegenehmigung, der als Besucher eine Einreise beantragt, muss sich bei einer vom Außenminister benannten Stelle bewerben, um Anträge auf Einreisegenehmigung für diesen Zweck und aus dieser Kategorie von Antragstellern anzunehmen. Vorbehaltlich des Absatzes 28A muss jeder andere Antrag bei der Stelle in dem Land oder Gebiet gestellt werden, in dem der Antragsteller lebt, der vom Außenminister benannt wurde, um Anträge auf Einreisegenehmigung für diesen Zweck und von dieser Kategorie von Antragstellern anzunehmen. Wenn es keine solche Stelle gibt, muss sich der Antragsteller bei der entsprechenden Stelle außerhalb des Landes oder Gebiets bewerben, in dem er lebt.
Quelle: Archiv unter https://www.gov.uk/government/collections/archive-immigration-rules
Dies bedeutete, dass eine Person in jedem Land einen Antrag stellen konnte, in dem eine britische Mission für die Erteilung von Visa zuständig war. So könnte beispielsweise ein russischer Staatsbürger, der in Frankreich war, die britische Mission in Paris nutzen, um sich als Besucher zu bewerben.
Aber am 24. April 2015 lautet Paragraph 28 jetzt ...
Ein Antragsteller für eine Einreisegenehmigung muss sich zum Zeitpunkt des Antrags außerhalb des Vereinigten Königreichs und der Inseln befinden. Ein Antragsteller für eine Einreisegenehmigung, der als Kurzzeitstudent eine Einreise beantragt, muss sich bei einer vom Außenminister benannten Stelle bewerben, um Anträge auf Einreisegenehmigung für diesen Zweck und aus dieser Kategorie von Antragstellern anzunehmen. Vorbehaltlich des Absatzes 28A muss jeder andere Antrag bei der Stelle in dem Land oder Gebiet gestellt werden, in dem der Antragsteller lebt, der vom Außenminister benannt wurde, um Anträge auf Einreisegenehmigung für diesen Zweck und von dieser Kategorie von Antragstellern anzunehmen. Wenn es keine solche Stelle gibt, muss sich der Antragsteller bei der entsprechenden Stelle außerhalb des Landes oder Gebiets bewerben, in dem er lebt.
Der Text über Besucher ist weg. Es scheint durch einen Text über Kurzzeitstudenten ersetzt worden zu sein. Anhang V zu den Regeln enthält diese Aussage ...
Ein Antrag auf ein Besuchsvisum muss gestellt werden, wenn sich der Antragsteller außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet.
Beachten Sie, dass dies in einem Anhang steht . Es sieht also so aus, als müsste der Antragsteller drei Bedingungen erfüllen ...
- außerhalb des Vereinigten Königreichs (Anhang V) und
- außerhalb des Vereinigten Königreichs und der Inseln (Ziffer 28) und
- in ihrem Heimatland (Ziffer 28)
Dies bedeutet in meinem Beispiel, dass der russische Nationalreisende Frankreich nach Russland zurückkehren müsste, um eine britische Einreisegenehmigung zu erhalten. Oder alternativ, dass eine in Frankreich an einen russischen Staatsangehörigen erteilte Einreisegenehmigung nach Paragraph 28 illegal wäre? Oder müsste das Konsulat in Paris den Antrag ablehnen? Oder verwirrender: Wenn sich der russische Staatsbürger auf den Inseln befand (z. B. Guernsey oder Sark), ist dies für Anhang V in Ordnung, aber gemäß Paragraph 28 verboten.
Halten alle diese Bedingungen? Wenn nicht, welche Regel ist älter?
Die aktuellen Einwanderungsbestimmungen für Paragraph 28 und Anhang V finden Sie unter https://www.gov.uk/government/publications/immigration-rules-appendix-v-visitor-rules
Hinweis: Nicht sehr viele der verschiedenen VFS- und konsularischen Standorte im Internet haben die jüngsten Regeländerungen eingeholt, sodass sie nicht vollständig zuverlässig sind. Bitte verwenden Sie aktuelle Links, wenn Sie etwas zitieren.
Hinweis: In Bezug auf die Unklarheit über die Klausel "wo der Antragsteller lebt" bedeutete dies immer "wo der Antragsteller keine Aufenthaltserlaubnis verlangt oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erhalten hat".