Ein Freund von mir wird morgen nach Rom fliegen, zum Flughafen Fiumicino (FCO). Letzte Woche gab es dort jedoch einen Brand, der das Terminal 3 schwer getroffen hat, so dass es verständlicherweise im Moment einige Störungen auf den Flügen am Flughafen gibt.
Beim Durchlesen der Europa.EU-Seite zu Fluggastrechten (die die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Flugverspätungsausgleich (EU-261 ) zusammenfasst ) stelle ich fest, dass mein Freund keinen Anspruch darauf hat , da der Brand als außergewöhnliche Umstände gilt zu einer Entschädigung.
Ich hatte jedoch gedacht, dass mein Freund (trotz außergewöhnlicher Umstände) berechtigt sein würde, auf andere ähnliche Flüge umzubuchen, die immer noch durchgeführt werden, auch mit anderen Fluggesellschaften.
Der Flug meines Freundes ist mit Vueling, die diese Seite in der Sache haben . Vueling hat vorgeschlagen, dass mein Freund eine volle Rückerstattung erhalten kann (nicht viel Hilfe, Flüge sind heute viel teurer als bei Buchung), einen Flug um 22.00 Uhr anstelle eines Fluges um 10.00 Uhr oder einen Flug um 8.00 Uhr über 6 Stunden in Barcelona.
Sollte mein Freund gemäß den EU-Bestimmungen die Möglichkeit haben, Vueling zu bitten, sie zu einem ähnlichen Zeitpunkt bei einer Fluggesellschaft abzusetzen, die noch nach Rom fliegt? Oder stecken sie bei Umbuchungen nur von Vueling fest, egal wie schlimm sie sind?