Können Freunde mein DB-Online-Ticket verwenden, wenn ich ihnen meine Kreditkarte übergebe?


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Ich habe ein Online-Ticket der Deutschen Bahn für Freunde und mich gebucht. Ich habe mit meiner Kreditkarte bezahlt, daher enthält das Ticket meinen Namen und meine Kreditkartennummer.

Jetzt kann ich es nicht zur Tour schaffen und ein anderer Freund von mir würde meinen Platz einnehmen.

Wenn ich meinen Freunden das Online-Ticket und die Kreditkarte übergebe, können sie die Tour ohne mich machen?

Antworten:


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Durch Verordnung Nr. Für das Online-Ticket hat das Ticket einen Eigentümer (Sie), der den Ausweis vorlegen muss, damit das Ticket gültig ist :

Online-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur für die bei der Buchung genannte Person (und gegebenenfalls Begleitpersonen). Die Tickets sind nur in Verbindung mit dem vom Reisenden ausgewählten Personalausweis gültig.

In der Praxis wischen sie die Karte durch und wenn es nicht ganz offensichtlich ist, dass die falsche Person ihnen die Kreditkarte ausgehändigt hat (z. B. offensichtlicher männlicher Name auf der Karte, die von einer weiblichen Person angegeben wurde), werden sie es höchstwahrscheinlich nicht bemerken. Macht es aber nicht legal.


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Darauf würde ich nicht zählen. Sie überprüfen manchmal (ich würde sagen 10%) meinen Personalausweis (oder Führerschein), also etwas mit einem Bild. Und ich besitze eine BaHnCard und bin Deutscher, für Ausländer würde ich erwarten, dass sie noch gründlicher prüfen.
Dirkk

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@dirkk: Das ist natürlich möglich. Ich musste nie einen Ausweis vorzeigen (obwohl ich auch eine BahnCard habe) und habe das auch nicht gesehen (vielleicht siehst du viel älter / jünger aus? BahnCards haben das Alter darauf gedruckt). Aber ja, sie behalten sich ausdrücklich das Recht vor, einen Lichtbildausweis für diese Fälle zu überprüfen.
Neo

Das Alter ist auf dem BC gedruckt? Dies ist bei meiner BahnCard nicht der Fall, es sei denn, es wird in einem kryptischen Format gedruckt. Außerdem hoffe ich, dass ich ungefähr so ​​alt aussehe, wie ich wirklich bin ... Vielleicht ist meine Schätzung von 10% etwas zu hoch, aber es könnte nur daran liegen, dass ich viel mit DB reise und es einige Male tun musste.
Dirkk

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@dirkk: Ja, unten rechts mit einer "9" davor. Das ist interessant zu hören, weil ich auch viel unterwegs bin (direkt am Rande, wo sich ein BC100 nicht lohnt) und mir das nie passiert ist.
Neo

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Die Regeln zu dieser Frage haben sich zum 1. Oktober 2016 geändert und die Deutsche Bahn benötigt keinen Ausweis mehr, sondern nur noch einen amtlichen Ausweis (oder deren Bahnausweis).

Auf ihren Hilfeseiten (auf Deutsch konnte ich keine englische Version finden)

Ab dem 01.10.2016: Identifikation per amtlichen Lichtbildausweis

Bei Buchungen nach dem 01.10.2016 entfällt die Angabe einer Identifikationskarte. Bei der Kontrolle im Zug müssen Sie sich dann selbst durch die Ansicht eines amtlichen Lichtbildausweises oder Ihrer Bahnbahnkarte legitimieren.

Folgende Lichtbildausweise werden genannt:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • Kinderreisepass
  • größerischer Personalausweis
  • Besessen Reisepass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)
  • BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)

Es gilt nicht : Führerscheine, Schülerausweise, Truppenausweise und Schwerbehinderteausweise.

das fasst zusammen, was ich oben angegeben habe. Der Mann auf Platz einundsechzig hat diese Veränderungen bereits reflektiert:

Wenn Sie ein Print-at-Home-Ticket der Deutschen Bahn (auf bahn.de als Online-Ticket angezeigt) verwenden wollten, mussten Sie Ihre Kredit- oder Debitkarte als Ausweis an Bord des Zuges vorzeigen. Ich bin froh zu sagen, dass sich dies im Oktober 2016 geändert hat. Jetzt benötigen Sie nur noch einen Reisepass oder einen anderen anerkannten Ausweis, um Ihren Namen für ein Print-at-Home-Online-Ticket nachzuweisen. Möglicherweise werden Sie vom Dirigenten danach gefragt oder nicht.

Wenn Ihr Freund mit Ihrem Ticket gereist wäre, würde er im Wesentlichen ohne gültiges Ticket reisen, und wenn er kontrolliert und nach einem Ausweis gefragt würde, müsste er die volle Geldstrafe für das Ausweichen aus dem Fahrpreis zahlen.


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Ich gehe davon aus, dass die nächste Frage von OP lautet: "Wenn ich meinen Pass und mein Ticket an meinen Freund weitergebe ..."
JonathanReez

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@ JonathanReez "Wenn mein Freund seinen Namen legal in den gleichen wie meinen ändert ..."
Zach Lipton
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