Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Schengen-Raum (sicherlich in Frankreich) haben oder benötigen normalerweise kein Visum, um in ihr Wohnsitzland oder in den gesamten Schengen-Raum einzureisen.
Sie legen die Aufenthaltserlaubnis (zusammen mit Ihrem Reisepass) den Grenzschutzbeamten oder, falls erforderlich, der Fluggesellschaft beim Einsteigen in Ihren Flug vor. In den ersten Jahren dieses Systems stießen einige Freunde auf Flug- / Bodenabfertigungspersonal, das mit diesen Aufenthaltsgenehmigungen nicht vertraut war, aber sie sollten zumindest in der Lage sein, einen Vorgesetzten anzurufen oder Unterlagen zu finden, die die Regel bestätigen. Ich hoffe, die meisten kennen sie inzwischen.
Mit einer Schengen-Aufenthaltserlaubnis können Sie auch ohne Visum nach Rumänien, Bulgarien, Kroatien oder Zypern reisen (Sie benötigen jedoch noch ein Reisedokument). Eine entsprechende Dokumentation finden Sie an vielen Stellen, beispielsweise auf der Website der Rumänisches Außenministerium :
V. Brauche ich ein Visum?
[…]
- NEIN
[…]
Inhaber von Schengen-Visa mit zwei oder mehreren Einreisen, nationale Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt von den Schengen-Mitgliedstaaten.
Wie Sie sehen, gelten für Aufenthaltsgenehmigungen und gültige Schengen-Visa genau dieselben Regeln.
Es gibt verschiedene Arten von Carte de Séjour Alle sollten jedoch als Aufenthaltserlaubnis im Sinne der Schengen-Bestimmungen gelten (in französischer Sprache). titre de séjour " und nicht " carte de résident ”, Was viel spezifischer ist). EIN " Première-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen-Nachfragen , “ autorisation provisoire de séjour " oder " récépissé de demande d'asile Aber nicht. Sehen vosdroits.service-public.fr .