Amerikanische Zulage im Schengen-Raum im Vergleich zu einem Schengen-Visum im Schengen-Raum


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Mir ist die 90/180-Regel des Schengener Übereinkommens bekannt, wonach ein Inhaber eines Schengen-Visums sich in einem Zeitraum von 180 Tagen nur 90 Tage im Gebiet von Shengen aufhalten darf (unabhängig davon, in welchem ​​Land es sich befindet). Ich bin amerikanischer Staatsbürger und als solcher glaube ich, dass ich kein Schengen-Visum benötige, um in eines der Länder einzureisen, aus denen das Schengen-Abkommen besteht. Abgesehen davon bin ich immer noch auf einen 90-tägigen Aufenthalt in einem beliebigen Land beschränkt, genau wie diejenigen, die ein Schengen-Visum haben. Dies ist jedoch meine Frage:

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Zulage für einen amerikanischen Staatsbürger für einen 90-tägigen Aufenthalt nur in dem Land gilt, in dem ich mich aufhalte, ODER ob sie wie das Schengen-Visum für den gesamten Schengen-Raum gilt. Zum Beispiel: könnte ich für maximal 90 Tage nach Frankreich (das Teil des Schengen-Raums ist) einreisen und dann für eine neue 90 nach Deutschland (das ebenfalls Teil des Schengen-Raums ist) reisen -tägiger Zeitraum?

Dies wäre natürlich mit einem Schengen-Visum nicht möglich, da der Schengen-Raum in Bezug auf das Schengen-Visum grundsätzlich als ein vereinigtes Land auftritt. Gilt das auch für die amerikanische Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen? Oder kann ich 90 Tage in den einzelnen Ländern bleiben?


mögliches Duplikat der About Schengen 90/180-Regel
Gagravarr

Antworten:


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Die gleichen Regeln gelten für Amerikaner oder andere Staatsangehörige, die kein Visum benötigen. Sobald Sie in einen Schengen-Mitgliedstaat eingereist sind, zählt der Zähler die 90 von 180 Tagen.

Von der offiziellen Website der Europäischen Kommission

Ab dem 18. Oktober 2013 für die überwiegende Mehrheit der Drittstaatsangehörigen - unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen oder von der Visumpflicht befreit sind -, die beabsichtigen, für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum zu reisen (im Gegensatz zu einem Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten von mehr als 3 Jahren) Monate) die Höchstdauer des genehmigten Aufenthalts wird als „90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen [...]“ definiert. "Der Tag der Einreise gilt als erster Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, und der Tag der Ausreise gilt als letzter Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten


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Ausnahme: Eine Handvoll Länder (ohne die USA) haben Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht, die weiterhin die Regeln von vor 2013 anwenden (bevor die Regel "90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen" wurde). Da es sich um separate Vereinbarungen handelte, waren sie von der Regeländerung nicht betroffen.
Cpast

@cpast Das stimmt, hat aber nichts mit der Frage zu tun. Auch technisch lautete die frühere Regel "drei Monate pro Sechsmonatszeitraum", "any" wurde gleichzeitig mit dem Verweis auf eine Anzahl von Tagen hinzugefügt.
Entspannt

@cpast aber die USA haben einige bilaterale Abkommen mit einzelnen Schengen-Ländern, die es US-Bürgern erlauben, zusätzliche 90 Tage in diesen Ländern zu verbringen, wenn sie ihre Reiserouten richtig planen.
Phoog

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Was die Schengen-Regeln angeht, macht es absolut keinen Unterschied, wie @MeNoTalk bereits erklärt hat. Alles, was Sie über die 90/180-Regel für Visuminhaber lesen, gilt auch für Sie.

Interessanterweise gibt es keine separaten Regeln für Personen, die kein Visum benötigen. Die Visumpflicht wird in Artikel 5 des Schengener Grenzkodex über „Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige“ durch eine einzige Zeile festgelegt .

b) sie besitzen ein gültiges Visum, sofern dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 erforderlich ist, in der die Drittländer aufgeführt sind, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie diejenigen, deren Staatsangehörige im Besitz eines Visums sind von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, es sei denn, sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt;

Der Rest des Artikels (einschließlich der Bestimmungen über Reisedokumente, Aufenthaltszweck, Unterhaltsmittel, Höchstaufenthalt usw.) gilt uneingeschränkt, unabhängig davon, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Beachten Sie, dass Sie für Kurzaufenthalte kein Visum benötigen, was sich auch direkt aus dieser Bestimmung in der Verordnung ergibt. Einzelne Schengen - Staaten können keine zusätzlichen Beschränkungen auferlegen (Polen könnte versucht sein, weil sie im Gegensatz zu anderen Schengen - Staaten immer noch nicht vom US - Programm zur Befreiung von der Visumpflicht erfasst sind), es sei denn, sie dürfen dies ausdrücklich durch die Verordnung tun (das ist das Gesetz) Fall für Flughafentransitvisa).

Darüber hinaus gibt es einige funky Regeln, die auf früheren bilateralen Abkommen (insbesondere zwischen Australien und einigen Schengen-Ländern) und den von @cpast erwähnten Visaerleichterungsabkommen basieren, aber alles, was für US-Bürger strittig ist.


Warum ist es für US-Bürger strittig? Siehe zum Beispiel nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/visa/Visa_free_travel.htm .
Phoog

@phoog Schrieb dies vor langer Zeit, ich war mir dieser Vereinbarung nicht bewusst. Aber ich denke, Sie können das "zum Beispiel" fallen lassen, das ist immer noch das einzige, das ich kenne. In jedem Fall gibt es in Australien einige, in den USA nur wenige.
Entspannter
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