Antworten:
Sie können nicht mehrere nicht verwendete Schengen-Visa gleichzeitig haben, aber Sie können diese sofort nach der Rückkehr von Ihrer Niederlande-Reise beantragen .
Wenn Sie eine solide Dokumentation sowohl für die Niederlande als auch für Paris vorlegen können, können Sie alternativ ein Visum für die mehrfache Einreise beantragen. Diese werden normalerweise nicht gewährt, wenn es Ihr erster Besuch in Schengen ist.
Sie können sofort nach Ihrer Rückkehr einen Antrag stellen und in den Schengen-Raum zurückkehren, sobald Sie das Visum erhalten. Dies ist wirklich nicht eingeschränkt. Wenn genügend Zeit vorhanden ist, können Sie wahrscheinlich auch vor Ihrer zweiten Reise einen Antrag stellen (Konsulate vermeiden normalerweise die Erteilung überlappender Schengen-Visa, aber solange Ihr erstes Visum vor Juli abläuft, hindert nichts ein anderes Konsulat daran, ein weiteres Visum für die zweite Reise auszustellen wenn Sie den ersten noch nicht benutzt haben).
Unabhängig davon, ob Sie mehrere Visa in kurzer Folge oder ein Visum für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeit erhalten, können Sie während eines Zeitraums von 180 Tagen mit Kurzaufenthaltsvisa nicht länger als 90 Tage bleiben. Wenn Ihr erster Aufenthalt zu lang ist, können Sie kein neues Visum erhalten, sodass andere Einschränkungen nicht erforderlich sind.