Sie können definitiv das Hotel wechseln oder kleine Änderungen an Ihrer Reiseroute vornehmen. Dies sollte Ihr Visum nicht ungültig machen (siehe jedoch Andreys Antwort zu fragwürdigen Praktiken einiger Schengen-Länder). In ein anderes Land zu gehen könnte etwas riskanter sein, ist aber im Allgemeinen immer noch möglich. Zum Beispiel ist es vollkommen in Ordnung, irgendwo unterwegs anzuhalten, die Reihenfolge der Länder zu ändern oder einer Reise ein neues Ziel hinzuzufügen. Im Gegensatz dazu ist die Verwendung eines Visums für einen völlig anderen Zweck nicht (zumindest theoretisch).
Insbesondere sind die Regeln in Artikel 34 des Schengen-Visakodex festgelegt:
Ein Visum wird annulliert, wenn sich herausstellt, dass die Bedingungen für die Erteilung des Visums zum Zeitpunkt der Erteilung nicht erfüllt waren, insbesondere wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass das Visum betrügerisch erlangt wurde. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es ausgestellt hat, für nichtig erklärt. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats annulliert werden. In diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum ausgestellt hat, über eine solche Annullierung informiert.
Ein Visum wird widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die Bedingungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt sind. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es ausgestellt hat, widerrufen. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats widerrufen werden. In diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum ausgestellt hat, über einen solchen Widerruf informiert.
Die Aufhebung ist schwerwiegender als ein bloßer Widerruf, da sie eine schwarze Markierung in Ihrer Akte darstellt. Es bedeutet, dass Sie gelogen haben, um ein Visum zu erhalten.
Wenn Sie in der Praxis an einem unerwarteten Ort auftauchen, beispielsweise in Deutschland mit einem Visum für Griechenland, erhalten Sie möglicherweise einige Fragen dazu. Wenn Sie eine gute Erklärung und alle erforderlichen Dokumente haben, gibt es keinen Grund, warum Ihnen die Einreise verweigert und / oder Ihr Visum widerrufen wird. Wenn die Grenzschutzbeamten jedoch glauben, Sie hätten gelogen, um ein Visum zu erhalten, und Sie wollten immer nach Deutschland kommen, können sie dies annulliere es und schicke dich zurück.
Die Antwort lautet also nicht eindeutig: "Ihr Visum wird ungültig, wenn Sie Ihr Hotel wechseln", sondern "Dieses Visum gilt auch für alles innerhalb des Schengen-Raums". Grenzschutzbeamte müssen entscheiden, ob es so aussieht, als hätten Sie Ihr Visum betrügerisch erhalten, und sie können es ungültig machen, wenn sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist.
In Ihrem Fall fahren Sie immer noch zu typischen Touristenzielen, Sie reisen durch dasselbe Land wie ursprünglich geplant und die Reiseroute klingt sehr ähnlich zu der, die Sie bei der Beantragung des Visums angegeben haben, sodass ich kein Problem erwarten würde. Höchstwahrscheinlich werden die Grenzschutzbeamten in Prag Ihnen nicht einmal mehr als Routinefragen stellen. Wenn Sie rechtzeitig abreisen, haben die Grenzschutzbeamten in Frankreich offensichtlich auch keinen Grund zur Sorge.