Schengen-Zählregeln und Namensänderung [Duplikat]


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Diese Frage hat hier bereits eine Antwort:

Meine Frage bezieht sich auf die Sechsmonatsfrist für einen 90-tägigen Schengen-Besuch:

Besuch vom 15. Mai bis 5. Juni 2014 (20 Tage) unter dem Namen X.
Besuchen Sie uns vom 28. August bis 25. September 2014 (29 Tage) unter dem Namen X.
Am 11. November endet der Zeitraum von 180 Tagen

Namen ändern

Besuchen Sie Dec 10, 2014 - Mar 10, 2015 (90 Tage) unter neuem Namen Y

Kann ich im Mai zurückkehren?

Wenn der erste Zeitraum am 11. November endet und der neue Zeitraum am 12. November beginnt, endet der nächste Zeitraum von 180 Tagen am 11. Mai.

Bin ich berechtigt, am 12. Mai zurückzukehren?

Wenn meine Namensänderung die Zählung erneut startet, kann ich erst Mitte Juni zurückkehren. Ich sollte hinzufügen, dass ich nicht vorhatte, 90 Tage über den Winter zu bleiben. Ich reise mit zwei Hunden und die Temperaturen in NY, USA waren zu kalt, um sicher zu fliegen (nicht, dass es für die Einwanderung wichtig ist).


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Bitten Sie jemanden, Ihre Daten in den Schengen-Rechner unter einzutragen? ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/…
Gayot Fow

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Natürlich hat die Namensänderung nichts damit zu tun. Darüber hinaus haben sich die Regeln geändert, wie Sie anhand der akzeptierten Antwort bei der verknüpften doppelten Frage sehen können, sodass die Begründung in Ihrer Frage nicht mehr gültig ist. Nach den neuen Regeln haben Sie ab dem 62. Tag Ihres Besuchs 2014-2015 bereits zu viel zu tun.
phoog

Antworten:


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Jemand muss mich korrigieren, wenn Folgendes falsch ist (was mich überraschen würde): Namensänderungen sind für die 90/180-Regel unerheblich. (Ich meine: warum sollten sie?). Das Zeitfenster wird also dann nicht zurückgesetzt.

Aber ich schreibe diese Antwort aus folgendem Grund: Sie haben bereits übernachtet . Im Zeitfenster vom 29.08.14 bis 24.02.15 waren Sie 105 Tage im Schengen-Raum präsent, was über dem Maximum der 90-Tage-Regel liegt.

Die 90/180-Regel besagt, dass innerhalb jeden Zeitfenster von 180 Tagen, Sie dürfen nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum präsent sein, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz oder ein Visum, das Ihnen dies erlaubt. Die visumfreie Einreise mit einem US-Reisepass erlaubt Ihnen dies nicht. Es gibt kein "Rücksetzdatum" für den Zeitraum von 180 Tagen. Wenn Sie nach der Namensänderung einen brandneuen Reisepass haben, haben Sie möglicherweise Glück und die Grenzbeamten bemerken Ihren Aufenthalt möglicherweise nicht. Das macht Ihren derzeitigen Aufenthalt jedoch nicht legal.

Wenn die Namensänderung Sie auf magische Weise zu einer anderen Person für visumfreie Einreisezwecke macht, ist diese Antwort ungültig. Aber ich bezweifle dies sehr (warum sollte es auch hier eine Ausnahme geben?) Und hoffe, dass jemand einen Kommentar hinterlassen kann, wenn diese Annahme tatsächlich falsch ist.


+1 Stimme dir zu. Ändere deinen Namen, ändere deine Kleidung, ändere deinen Friseur, alles macht keinen Unterschied. Sie können Ihren letzten Absatz entfernen. Auch ... Das OP ist verwirrt über das "Markieren" der 180 Perioden.
Gayot Fow

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@pnuts 24/02/15 ist das heutige Datum. Ich wollte darauf hinweisen, dass das OP bereits überfordert war, also habe ich das heutige Datum verwendet.
DCTLib
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