Sie sind britischer Staatsangehöriger und Ihre zukünftige Frau ist eine Uruguayanerin, die kein Visum besitzt. Sie möchten mit ihr nach Großbritannien reisen, um dort einen Besuch abzustatten.
Ein Ehegattenvisum ist nicht erforderlich, wenn sie nicht vorhaben, sich in Großbritannien niederzulassen. Es ist das falsche Visum für einen Besuch. Ein Staatsangehöriger ohne Visum, der Familienbeziehungen in Großbritannien unterhalten möchte, beantragt die Zulassung als FAMILIENBESUCHER oder ALLGEMEINER BESUCHER. Die Leute machen das die ganze Zeit.
Allerdings kann der Einwanderungsbeauftragte (oder auch nicht) den Schluss ziehen, dass Ihre Frau versucht, sich den Kontrollen zu entziehen und in Großbritannien zu bleiben, wenn Ihre peripatetische Vorgeschichte nicht glaubwürdig ist oder es sich um ihren ersten Besuch in Großbritannien handelt. In diesem Fall erhält sie entweder eine vorübergehende Zulassung oder eine Umzugsmitteilung am Flughafen.
Wenn Sie sich über das Ergebnis nicht sicher sind und den Umzugsstress im Hafen vermeiden möchten, kann sie eine Einreisegenehmigung als FAMILIENBESUCHER in Uruguay oder Chile beantragen. Wenn dies gewährt wird, gibt es keine Probleme bei der Landung und Einreise nach Großbritannien. Beachten Sie, dass für Uruguayaner keine Einreisegenehmigung erforderlich ist und dieser Schritt nur aus Gründen der Zweckmäßigkeit und des Komforts durchgeführt wird.
"... Die Rate der Verweigerung der Einreise im Hafen für Besucher aus einigen Nichtvisa-Ländern ... ist höher als für Besucher aus anderen Ländern. Daher kann es für Staatsangehörige dieser Länder ratsam sein, eine Einreisegenehmigung einzuholen und die Vorschriften gestatten dies, obwohl sie dies nicht zwingend vorschreiben (Abs. 23A). Bereits vor der Einwanderungsverordnung 2000 SI 2000/1161 würde die Einreisebewilligung den Durchgang des Reisenden durch die Einwanderungskontrolle erleichtern und dazu beitragen, Flugverschwendung und die Notlage der Ablehnung zu vermeiden der Hafen..."
(Quelle: "Einwanderungs- und Asylrecht", Gina Clayton, LLM, Oxford University Press, 2004).
Zusammenfassend hat Ihre Frau zwei Möglichkeiten ...
Beantragen Sie die Einreise mit Ihrem uruguayischen Reisepass. oder
Beantragen Sie die Einreisegenehmigung als FAMILIENBESUCHER in Uruguay oder Chile.
Die Wahl liegt bei ihr und sollte die sein, mit der sie sich am wohlsten fühlt. Ein Ehegattenvisum sollte nur beantragt werden, wenn sie beabsichtigt, nach Großbritannien einzureisen und sich dort niederzulassen. Es wird nicht für Besuche benötigt.