Theoretisch gibt es tatsächlich einen Weg, dies zu beheben.
Sobald Sie bewiesen haben, dass Sie den Schengen-Raum tatsächlich zu diesem bestimmten Zeitpunkt verlassen haben (vermutlich durch Vorzeigen Ihres britischen Einreisestempels und / oder eines anderen Nachweises Ihrer Anwesenheit in Großbritannien), sollte der Grenzschutzbeamte dies in Ihrem Reisepass vermerken und möglicherweise angeben Sie ein spezielles Formular mit der Bezeichnung "Genehmigung von Nachweisen über die Einhaltung der Bedingung der Dauer eines Kurzaufenthalts in Fällen, in denen das Reisedokument keinen Einreise- oder Ausreisestempel trägt".
Zumindest soll das laut Artikel 11 des Schengener Grenzkodex passieren :
- Wenn das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen keinen Einreisestempel trägt, können die zuständigen nationalen Behörden davon ausgehen, dass der Inhaber die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Bedingungen für die Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.
Die in Absatz 1 genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Drittstaatsangehörige glaubwürdige Nachweise wie Beförderungsscheine oder den Nachweis seiner Anwesenheit außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten erbringt, die er respektiert hat die Bedingungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts. In einem solchen Fall:
(a) , in dem der Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu finden ist die Anwendung des Schengen - Besitzstands in vollem Umfang, die zuständigen Behörden einen Hinweis darauf , in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten in seinem Reisedokument das Datum , an dem, und der Ort, an dem er oder sie die Außengrenze eines Mitgliedstaats überschritten hat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet;
[…]
Zusätzlich zu den Angaben gemäß den Buchstaben a und b kann dem Drittstaatsangehörigen ein Formblatt gemäß Anhang VIII ausgehändigt werden.
- Die einschlägigen Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten ohne Ausreisestempel entsprechend.
Das Formblatt ist in Anhang VIII derselben Verordnung wiedergegeben und würde ungefähr so lauten:
Wir, die unterzeichnende Behörde, XXX, haben vor uns […]
In Anbetracht der von ihm übermittelten Nachweise über die Dauer seines Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten wird davon ausgegangen, dass er das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats XXX am XXX um XXX an der Grenze verlassen hat Kreuzungspunkt XXX.
Mit dem Vermerk in Ihrem Reisepass oder dem Formular können Sie dann nachweisen, dass Sie den Schengen-Raum an diesem Datum anstelle des Ausreisestempels verlassen haben, den Sie zu diesem Zeitpunkt hätten erhalten sollen. So könnten beispielsweise deutsche Grenzschutzbeamte im Namen ihrer ungarischen Kollegen die Aufzeichnungen tatsächlich korrigieren.
In der Praxis können Sie die Grenzschutzbeamten wahrscheinlich fragen, wann Sie das nächste Mal eine Grenze überschreiten oder sich an die Grenzpolizei / Einwanderungsbehörde in einem Schengen-Mitgliedstaat wenden und sie bitten, Ihren Reisepass zu kommentieren. Stellen Sie sicher, dass Sie solide Beweise dafür haben, dass Sie den Schengen-Raum mit Ihnen verlassen haben.
Alternativ kann das Problem auch durch einen neuen Reisepass behoben werden. Möglicherweise müssen Sie dies alles noch einmal erklären, um ein Visum für Ihren neuen Pass zu erhalten, aber danach ist der fehlende Ausreisestempel kein Problem mehr.