Bei welcher Botschaft soll ich ein Schengen-Visum beantragen, wenn ich mich einige Tage in mehreren Ländern aufhalte?


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Ich plane, am 6.-8. September nach Deutschland zu fahren, dann am 8.-11. September in die Niederlande und am 11.-14. September die Schweiz zu verlassen.

Meine Frage ist:

Welche Botschaft brauche ich, um das Schengen-Visum zu beantragen? Die Anzahl der Tage ist für die Niederlande und die Schweiz gleich, aber ich plane, mich in den Niederlanden zu bewerben, da dies mein zweiter Einstiegspunkt sein wird.


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Herzlich willkommen. Ich bin kein Schengen-Typ, daher ist dies nur ein Kommentar, aber normalerweise ist es bei Visafragen hilfreich zu wissen, welche Staatsbürgerschaft (z. B. Reisepass) Sie besitzen und wo Sie sich derzeit aufhalten - oder wo Sie sich befinden, wenn Sie sich bewerben.
Mark Mayo unterstützt Monica

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Hallo. Ich bin Lester Obdin und philippinischer Staatsbürger. Ich arbeite gerade hier in Katar und werde mich hier in der niederländischen Botschaft bewerben. Es ist mein zweites Mal, dass ich ein Schengen-Visum beantrage. Das erste Mal war der letzte August 2014 und wurde genehmigt (wir reisten letzten September nach Spanien, Frankreich und Italien)
Lester,

Von Ihrem ersten Einreisepunkt ist Deutschland, dann rate ich Ihnen dringend, das deutsche Schengen-Visum zu bekommen. Die Deutschen haben es wirklich schwer, wenn sie der erste Einreisehafen sind, dann müssen sie von einer deutschen Botschaft kommen.
Nean Der Thal

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@MeNoTalk: Wenn ja, handeln die Deutschen, von denen Sie sprechen, im direkten Widerspruch zu den relevanten Schengen-Bestimmungen. Ein einheitliches Schengen-Visum muss von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, der das Hauptreiseziel des Antragstellers ist, und die Deutschen dürfen die Einreise in den Gemeinschaftsraum nicht mit Visa verweigern, die ein anderer Mitgliedstaat zum Zwecke der Einreise in diesen anderen Mitgliedstaat ausgestellt hat.
hmakholm hat Monica

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@MeNoTalk Beziehen Sie sich auf dieses Ereignis ? Viele Details könnten es erklären: War es ein Einreisevisum? Hatte dein Freund einen Plan nach Italien zu gehen? usw. Wenn sie es wirklich zur Regel machten, dass Sie ein deutsches Visum für die Einreise durch Deutschland benötigen, würde dies einen offensichtlichen Verstoß gegen die Schengen-Bestimmungen darstellen und jede Durchreise in der FRA zu einem Schengen-Bestimmungsort ausschließen Einige Fälle und nicht viel, was Sie tun können, wenn ein Grenzbeamter sie verbiegt.
Entspannt

Antworten:


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Gemäß den Schengen Visa Regeln, wenn Sie ein Touristenvisum beantragen:

„Sie sollten sich dort bewerben, wo Sie sich maximal aufhalten würden. Wenn Sie die gleiche Anzahl von Tagen in Schengen-Ländern verbringen, müssen Sie sich dort bewerben, wo Sie zuerst einreisen. "

Welche Botschaft beantragt ein Schengen-Visum? Die Anzahl der Tage ist für die Niederlande und die Schweiz gleich.

1 Deutschland (6.-8. September)

2 Niederlande (8.-11. September)

3 Schweiz (11.-14. September)

Mit der angegebenen Reiseroute erscheint es wirklich einfach, sich für Deutschland zu bewerben, da die Anzahl der Tage in den einzelnen Schengen-Ländern gleich ist. Wenn wir jedoch die Schengen-Botschaft / das Schengen-Konsulat oder das VFS (Visa Facilitation Center) erreichen, werden in der Regel die Übernachtungen der einzelnen Schengen-Mitgliedsstaaten mit der angegebenen Hotel- / Unterkunftsbuchung gerechnet.

1 Deutschland (6-7) 2 Nächte

2 Niederlande (8-10) 3 Nächte

3 Schweiz (11-13) 3 Nächte

Daher können wir uns natürlich nicht für Deutschland bewerben, da der Bewerber nur zwei Nächte dort bleibt. Es gibt jedoch die gleiche Anzahl von Übernachtungen zwischen den Niederlanden und der Schweiz. Daher muss der Antragsteller einen Antrag für die Niederlande stellen, da er vor der Schweiz in die Niederlande einreisen wird.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrung mit deutschen und italienischen Konsulaten habe ich das gleiche Verfahren bei der Beantragung eines Schengen-Visums festgestellt. Ich muss meine Antwort von der Schengen-Botschaft / dem Schengen-Konsulat noch begründen.

Die folgende Antwort stammt von der Schweizerischen Botschaft (Schengen-Mitgliedsstaat):

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Sie bewerben sich in dem Land, in dem Sie sich befinden:

  1. Am längsten bleiben.
  2. Erster Einreiseport.

In Ihrem Fall ist Deutschland der erste Einreisehafen, da Sie sich in mehreren Ländern für die gleiche Anzahl von Tagen aufhalten.

Als Referenz ist hier der Text der niederländischen Botschaft:

Sie müssen das Visum bei einer Vertretung des Schengen-Landes beantragen, dessen Hauptreiseziel Sie sind, oder in dem Schengen-Land, in dem Sie sich am längsten aufhalten möchten. Wenn Sie sich gleich lange in mehr als einem Schengen-Land aufhalten und eines dieser Länder nicht als Land Ihres Hauptreiseziels bestimmen können, müssen Sie Ihr Visum bei der Vertretung des ersten Schengen-Landes beantragen, in das Sie einreisen möchten.


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Wenn eines der Ziele für den Zweck der Reise wichtiger ist als die anderen - sagen wir, wenn das OP an einem Treffen in der Schweiz teilnehmen wird und dies im Übrigen mit einigem Tourismus in Deutschland und den Niederlanden kombiniert, ist es jetzt sowieso da - dann würde dies im Allgemeinen das Kriterium "längster Aufenthalt" und "erster Einreisehafen" übertreffen.
hmakholm hat Monica

Soweit ich weiß, gibt es im Visaverfahren keine "wichtigsten" Einzelheiten. Sie sehen sich normalerweise Ihre Reiseroute und das Land an, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Sie könnten eine einstündige wichtige Konferenz in Land X abhalten, aber 3 Tage in Land Y bleiben. In diesem Fall würden Sie sich in Land Y bewerben.
Burhan Khalid

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@BurhanKhalid Ja, Artikel 5 des Schengen-Visakodex lautet : „Der Mitgliedstaat, der für die Prüfung und Entscheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zuständig ist, ist: […] wenn der Besuch mehr als ein Reiseziel umfasst, der Mitgliedstaat deren Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs (der Besuche) in Bezug auf die Dauer oder den Zweck des Aufenthalts darstellt; ”(Aber +1 auf Ihre Antwort, da Ihr Rat mir abgesehen von dieser Technik sinnvoll erscheint).
Entspannt

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x @BurhanKhalid: Siehe die gemeinsamen konsularischen Anweisungen in Abschnitt II.1.1 (a). Die Regel für den längsten Aufenthalt wird nur als Fallback verwendet, "wenn kein Ziel das direkte Ergebnis ist oder zusätzlich zu einem anderen Ziel". Die EU-Rechtsvorschriften, die diese Anweisungen ausarbeiten, sind hier , insbesondere Artikel 5.
hmakholm hat Monica
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