Die meisten Flughäfen in "Schengen" folgen allen
- die EU-Richtlinien
- die IATA-Richtlinien
- ihre eigenen Regeln, die sie jede Woche ändern (oder während Sie kontrolliert werden oder die der Sicherheitsbeamte nach eigenem Ermessen festlegt)
... je nachdem, was am restriktivsten ist. Der Frankfurter Flughafen stellt die ersten beiden in übersichtlicher Form online zur Verfügung, allerdings nur in deutscher Sprache: [1] [2]
[1] stammt aus der EU185-2010, die weitere rund 50 Seiten mit Vorschriften enthält, z. B. wie Sie sich mit einer Bordkarte und einem Reisepass legitimieren müssen oder wie Ihr Handgepäck durchsucht werden muss und welche Mengen an Flüssigkeiten und Aerosolen Sie können mitnehmen (es gibt auch EU 300-2008, aber das ist ziemlich irrelevant aus der PoV eines Reisenden).
In Bezug auf Ihren Werkzeugschlüssel werden "scharfe oder spitze Gegenstände [...] wie Rasierklingen, Messer, [...] Messer oder Scheren über 6 cm, Kampfsportinstrumente mit einer Spitze oder Kante" erwähnt . Natürlich sind die Rasierklingen eher 3 cm, nicht 6 cm, also ist es ein bisschen umstritten. Es werden auch "Werkzeuge genannt, die schwere Verletzungen verursachen oder die Luftfahrt gefährden könnten" , unter anderem Bohrer, Sägen und Klingen.
[2] Enthält anscheinend nichts über Waffen oder waffenähnliche Gegenstände außer Taser und Munition. Witziger, es nicht zulässt , Taser und anderen „handlungsunfähig Artikel“ (ganz offensichtlich) aber ausdrücklich erlaubt einen Defibrillator tragen. Es verbietet auch Lithium-Batterien über 100Wh, aber das ist normalerweise kein Problem, da Ihr Laptop nur etwa die Hälfte davon hat.
Ihr Werkzeug kann leicht als 6-cm-Messer oder als "scharfes" oder "spitzes" Objekt im Allgemeinen oder als eine Art Kubotan (= spitzes Kampfkunstinstrument) angesehen werden. Es kann auch als "Säge" oder "Werkzeugklinge" bezeichnet werden. Insofern würde ich es nicht riskieren, es mitzunehmen, das Sicherheitspersonal ist nicht gut bezahlt, und es könnte sein, dass es einen kostenlosen Werkzeugschlüssel möchte.
Eine strafrechtliche Verfolgung brauchen Sie jedoch wahrscheinlich nicht zu befürchten. Die EU 185/2010 besagt sehr deutlich, dass Ihnen im Falle einer Entdeckung entweder der Durchgang zur "Flugseite" verweigert wird oder der Gegenstand beschlagnahmt wird und Sie sich einer neuen Prüfung unterziehen müssen, bis der Prüfer zufrieden ist. Ich bin kein Anwalt, aber aus dieser sehr expliziten Formulierung (und dem Fehlen der Erwähnung von Strafen) würde ich vermuten, dass es ziemlich klar ist.