Benötigt mein Sohn ein Visum für die Einreise und Ausreise nach Italien während einer Auslandsreise?


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Mein Sohn nimmt von Februar bis April 2015 an einem Auslandsstudienprogramm in Florenz (Italien) der Washington State University teil. Er möchte während seines 89-tägigen Programmaufenthalts einen Eurobahn-Pass für Reisen nach und von Italien erhalten. Benötigt er ein Visum, um in Italien ein- und auszureisen?


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Welche Nationalität hat Ihr Sohn (dh welches Land steht auf seinem Reisepass)? Beachten Sie, dass der Hinweis "Washington State University" diese Informationen nicht enthält, da sie mit Sicherheit internationale Studenten haben.
DCTLib

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... auch welche Länder will Ihr Sohn besuchen - nur die im Schengen-Raum (Definition siehe Wikipedia), aber auch andere?
DCTLib

Er ist ein US-amerikanischer Staatsbürger (tut mir leid, dass er das weggelassen hat). Ich glaube, er plant, für kurze Besuche in Länder innerhalb des Schengen-Raums zu reisen - Frankreich, Deutschland. Ich will nur nicht, dass er irgendwo hängen bleibt und nicht in der Lage ist, in Florenz wieder zur Schule zu gehen.
Annamarie

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@Annamarie Was für ein Visum bekommt er zum Studium?
Karlson

Das Programm erfordert überhaupt kein Visum, da die Dauer 89 Tage beträgt. Ich frage mich nur, ob er einen braucht, um in Italien ein- und auszureisen und andere Länder zu bereisen, während er dort ist.
Annamarie

Antworten:


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Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in den Schengen-Raum einreisen und sich innerhalb des Gebiets frei bewegen, sofern ihre Gesamtaufenthaltsdauer in allen Schengen-Ländern 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

Ihr Sohn wird also überhaupt kein Visum brauchen.

Wenn er den Schengen-Raum verlässt (um beispielsweise nach Großbritannien zu reisen), hängt die Frage, ob er ein Visum benötigt, natürlich von den Bestimmungen des Landes ab, in das er sich begibt. Es sollte jedoch keine Probleme geben, wieder in den Schengen-Raum zurückzukehren - im Gegenteil, die Frist von 90 Tagen wird um die Anzahl der Tage verlängert, die er außerhalb von Schengen verbringt. Achten Sie beim Überschreiten der Außengrenzen auf geeignete Ausreise- und Einreisestempel.


Vielen Dank für die Rückmeldung - das vereinfacht die Sache enorm.
Annamarie

Ein kleiner Zusatz: Die Schengen-Bestimmungen sehen vor, dass 90 Tage Anwesenheit innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zulässig sind . Kurzzeitaufenthalte außerhalb des Gebiets addieren sich in diesem Fall also nicht zu den 90 Tagen. Die (vollen) Tage außerhalb des Schengen-Raums würden jedoch nicht auf die 90 Tage angerechnet. Wahrscheinlich ist das in der Antwort so gemeint.
DCTLib

@ DCTLib: Ja, darauf beziehe ich mich.
Henning Makholm
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