Ich habe den folgenden speziellen Fall, aber es wäre schön, eine allgemeine Antwort zu haben, wenn es eine gibt:
Ein Mitreisender aus Deutschland verbrachte gerade drei Monate in der Türkei mit seinem Reisepass. Er ist gerade nach Bulgarien abgereist, die Regel ist, drei Monate zu warten, bevor er weitere drei Monate einreisen kann. Die Deutschen können jedoch nur mit ihrem Personalausweis oder, falls vorhanden, mit einem zweiten Reisepass in die Türkei einreisen. Deshalb wird er versuchen, seinen Personalausweis zu verwenden, wenn er morgen in die Türkei zurückkehrt.
Gibt es eine Möglichkeit für die türkischen Grenzbehörden, die beiden verschiedenen Pässe / IDs zu verknüpfen und festzustellen, dass er nicht wirklich einreisen darf?
Ich denke, der Name und das Geburtsdatum sind bei beiden gleich, aber das ist nicht eindeutig genug.
Ich bin mir sicher, dass die deutschen Behörden die beiden Papiere miteinander verknüpfen könnten, aber können das auch ausländische Behörden tun?