Denken Sie daran, dass der Zoll nicht Ihr einziges Anliegen ist. Aus Sicherheitsgründen gibt die IATA Richtlinien für den Transport von Lithiumbatterien heraus, die die Fluggesellschaften wahrscheinlich durchsetzen werden. (Im schlimmsten Fall kann eine Lithiumbatterie spontan explodieren und einen Brand im Frachtraum verursachen, der für Menschen während des Fluges nicht zugänglich ist.)
Bestimmungen für Passagiere [S. 12]
Transport im Handgepäck
… Bestimmte Ersatzbatterien, bei denen es sich nicht um OEM- oder Aftermarket-Batterien handelt, sondern lediglich um kostengünstige Kopien dieser - auch als „Fälschungen“ bezeichnet -, wurden möglicherweise nicht den erforderlichen Tests unterzogen. Ungetestete Batterien sind somit vom Luftverkehr ausgeschlossen.
[…]
2.3.5.9 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Batterien enthalten
2.3.5.9.1 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) (z. B. Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder usw.), die Batterien enthalten, wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden im Handgepäck mitgeführt werden. Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, indem sie in der Originalverpackung des Einzelhändlers aufbewahrt oder auf andere Weise isoliert werden, z. B. indem freiliegende Kontakte abgeklebt werden oder jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutzhülle aufbewahrt und nur im Handgepäck befördert wird . Darüber hinaus unterliegen Lithiumbatterien den folgenden Bedingungen:
a) Jede eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf Folgendes nicht überschreiten:
1. bei Lithiummetall- oder Lithiumlegierungsbatterien einen Lithiumgehalt von nicht mehr als 2 g; oder
2. für Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenleistung von nicht mehr als 100 Wh.
[…]
2.3.3.2 Lithium-Ionen-Batterien, die eine Wattstundenzahl von 100 Wh bis 160 Wh überschreiten, dürfen als Ersatzbatterien im Handgepäck oder in Geräten im Aufgabegepäck oder Handgepäck mitgeführt werden. Batterien müssen von einem Typ sein, der den Anforderungen des UN-Handbuchs für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 entspricht. Pro Person dürfen maximal zwei einzeln geschützte Ersatzbatterien mitgeführt werden.
Obwohl der obige Text keine Beschränkung für die Anzahl der Lithiummetall- und Lithiumionenbatterien vorsieht, die unter die Beschränkung von 2 g oder 100 Wh (siehe 2.3.5.9) fallen und als Ersatzteile im Handgepäck eines Passagiers mitgeführt werden, muss dies eine Beschränkung sein betonte, dass die Anzahl der Ersatzteile im Zusammenhang mit der vom Passagier verwendeten Ausrüstung und seiner Reiseroute „angemessen“ sein muss . Darüber hinaus müssen diese Geräte für tragbare elektronische Geräte vorgesehen sein (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kameras und professionelle Filmausrüstung, Laptops, MP3-Player, Mobiltelefone, PDAs (Personal Digital Assistants), Taschenrechner usw.).
Batterien, die zum Zwecke des Weiterverkaufs oder über den persönlichen Bedarf hinaus befördert werden, sind eindeutig nicht abgedeckt .
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anzahl der batteriebetriebenen Laptops, die Sie in einem Flugzeug mitnehmen können, von der Größe Ihres Handgepäcks abhängt. Dies muss angemessen und für den persönlichen Gebrauch sein. Überprüfen Sie die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft, die von den obigen Richtlinien abweichen können.