Ich bin ein britischer Staatsbürger, der in wenigen Wochen zu einem Vorstellungsgespräch in die USA eingeladen wurde. Ich habe online nach einer Antwort auf diese Frage gesucht und viele widersprüchliche Berichte gefunden (für Beispiele solcher unterschiedlicher Meinungen gehe auf Begriffe wie 'vwp job interview' und lies die vielen Antworten).
Bei der Online-Bewerbung über das ESTA-Formular bin ich auf folgende Frage gestoßen (Schwerpunkt meine):
D) Sie suchen in den USA zu arbeiten ; oder wurden Sie jemals ausgeschlossen und abgeschoben? oder wurden sie zuvor aus den Vereinigten Staaten abgezogen oder versuchten, ein Visum oder eine Einreise in die USA durch Betrug oder falsche Darstellung zu beschaffen?
Es gibt keinen zusätzlichen Kontext zu dieser Frage wie ‚auf diesem Visum‘ und so betrachtet es objektiv scheint es , dass die einzig richtige Antwort in meinem Szenario Antwort ist ‚Ja‘ - ich bin such nach Arbeit in den USA, wenn auch in vielen Monate Zeit, wenn das Unternehmen a) einen Arbeitsplatz anbietet und b) ein entsprechendes Arbeitsvisum erwirbt.
Wenn Sie diese Frage eindeutig mit "Ja" beantworten, ist dies die "falsche" Antwort und es sieht so aus, als würde dies zu einer Ablehnung führen. Ich möchte nicht mit "Nein" antworten und werde aufgrund der obigen Überlegungen als gelogen angesehen (insbesondere, wenn ich an der Grenze gefragt werde, was meine Reise beabsichtigt - die Wahrheit ist, dass ich dort bin, um an einem bestimmten Interview teilzunehmen und zu gehen). .
Ich frage hier, weil ich keinen Beamten finde, der angibt, ob dieses Szenario als "Arbeitssuche in den USA" gilt oder nicht. Ich habe nur einige Leute im Internet gefunden, die von ihrer eigenen Lesart des Ausdrucks "Arbeitssuche" und ihrer impliziten Annahme eines nicht existierenden Kontexts in der Frage absolut überzeugt sind.
Das betreffende Unternehmen teilt mir jetzt mit, dass ich stattdessen ein B-1-Visum benötige, für das ich mit dem Verfahren begonnen habe. Ich bin jedoch noch nicht überzeugt, dass dies für meine Situation erforderlich ist, da meine Reise nur 2-3 Tage dauern wird. Ich habe versucht, die Botschaft in London per E-Mail zu erreichen, aber es wird ein paar Tage dauern, bis ich möglicherweise eine Antwort bekomme.
BEARBEITEN : Nachdem Sie die Links in den Kommentaren gelesen haben, stellt sich eine zusätzliche Frage in Bezug auf den Unterschied zwischen B-1 / B-2 und VWP. Bietet ein B1 / B2-Visum dem Inhaber irgendetwas in Bezug auf Vorstellungsgespräche, abgesehen von mehr Zeit in die USA (was ist in diesem Szenario kein Problem)? Dieses PDF zum Beispiel enthält keine Erwähnung eines Vorstellungsgesprächs und ist von dieser VWP-Seite verlinkt, was den Eindruck erweckt, dass die beiden Einstiegswege in Bezug auf Geschäftsreisen funktional identisch sind. Wenn jemand eine offizielle Erklärung zu dem Visum kennt, das für vorab vereinbarte Vorstellungsgespräche verwendet werden soll, wäre dies äußerst nützlich.
UPDATE : Ich habe eine E-Mail-Antwort von der Londoner Botschaft erhalten. Sie stellen fest:
Wenn Sie ausschließlich zu einem Vorstellungsgespräch oder einer Besprechung in die USA reisen, können Sie dies mit einem B-1-Geschäftsreisenden oder ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver-Programms (VWP) tun, wenn Sie anderweitig berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Arbeiten an einem B-1-Visum oder dem VWP durchführen dürfen und dafür das entsprechende Arbeitsvisum benötigen.
Bei der Beantragung der Einreise in die Vereinigten Staaten müssen Sie nachweisen, dass Ihr Reisezweck für die visumfreie Einreise oder das Visum, das Sie besitzen, geeignet ist und dass Sie Ihre Einreisebedingungen in vollem Umfang einhalten möchten Sie sind sozial und wirtschaftlich so eng mit Ihrem Wohnsitzland verbunden, dass Sie nach einem vorübergehenden Besuch gezwungen sind, die Vereinigten Staaten zu verlassen.
Die Einwanderungsbeamten im Einreisehafen treffen die endgültige Entscheidung über die Einreiseberechtigung jedes Einzelnen in die Vereinigten Staaten.
Ich bin immer noch auf der Suche nach einer schriftlichen Bestätigung der Antwort auf Frage D). Es sieht so aus, als ob die Antwort einfach darin besteht, dass die Frage schrecklich formuliert ist und dass die richtige Antwort in der Tat "Nein" lautet - aber dies ist noch nicht direkt bestätigt.
ENDGÜLTIGE AKTUALISIERUNG : Ich bin erfolgreich mit der ESTA gereist (Markierung Nein für die oben genannte Frage) und hatte keine Probleme an der Grenze, als ich erklärte, dass ich wegen eines Vorstellungsgesprächs zu Besuch war. Auf meiner Landekarte vermerkte ich, dass meine Reise geschäftlichen Zwecken diente. Ich musste nicht einmal andere Dokumente als meinen Reisepass vorzeigen (ich hatte meine ESTA-Bestätigung, Hotelinformationen, Interviewbestätigung usw. ausgedruckt), aber dies kann natürlich variieren. Hoffentlich hilft diese Frage jemandem in einer ähnlichen Situation.