Schengen-Region verlassen, um 90 Tage zurückzusetzen [Duplikat]


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Ich habe einen Freund, der behauptet, dass Sie den Schengen-Raum für 1 Nacht verlassen und wieder eintreten können, um Ihre 90 Tage zurückzusetzen. Zum Beispiel könnte ein Australier nach Europa einreisen und dann ein paar Nächte in Marokko, Andorra oder London (an einem beliebigen Ort außerhalb von Schengen) Urlaub machen und dann nach Paris zurückkehren und den Reisepass für einen weiteren 90-tägigen Aufenthalt in Europa abstempeln lassen. Sie schwören darauf und behaupten, sie kennen Leute, die das seit Jahren tun. Mein Verständnis, das zugegebenermaßen nur aus dem Online-Lesen und nicht aus der Praxis stammt, war, dass wir nur 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum verbringen konnten.

Ich habe auch andere Leute sagen hören, nein, das können Sie nicht und wenn Sie beim Übernachten erwischt werden, können Sie für 5 Jahre von der Wiedereinreise in den Schengen-Raum ausgeschlossen werden. Aber ich habe ähnliche Geschichten von mehreren anderen Leuten über die Abreise für eine Nacht gehört, die mich glauben lassen, dass diese Geschichte etwas enthält, selbst wenn es sich um eine Lücke oder eine rechtliche Grauzone handelt (z. B. vielleicht die Person, die beim Wiedereintritt an der Grenze nachschaut muss tatsächlich ein vorheriger Stempel in Ihrem Reisepass vermerkt sein?)

Was sind die wirklichen Regeln und Fakten über Touristen, die sich im Rahmen dieser Visa-Befreiungsvereinbarungen im Schengen-Raum aufhalten?


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Das einzige Szenario, in dem dies funktionieren könnte, ist, wenn Sie gegen Ende des ersten Halbjahres nach Ihrem ersten Eintrag kommen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie sind am 1. Januar eingetreten und sofort abgereist (um den Sechsmonatszeitraum zu beginnen). Sie könnten im April wieder eintreten und am 30. Juni abreisen und etwa drei Monate damit verbringen, auf die ersten sechs Monate zu zählen. Da dieser Zeitraum an diesem Datum zu Ende geht, können Sie am nächsten Tag abreisen und wieder eintreten. Ihr neuer Aufenthalt beginnt mit einem neuen Zeitraum von sechs Monaten. Dies ist offiziell zulässig, kann jedoch zu einer Überprüfung des tatsächlichen Zwecks Ihres Aufenthalts führen.
Entspannt

Dies funktioniert auch nicht mehr als einmal, da Sie nach einem weiteren Aufenthalt von drei Monaten (z. B. Juli, August und September) auf das Ende des zweiten Sechsmonatszeitraums (in meinem Beispiel Ende Dezember) warten müssen, um dies zu vermeiden die Regel brechen.
Entspannt

@Annoyed Danke, dass du darauf zurückgekommen bist. Wollen Sie damit sagen, dass es bei der 90/ 180- Regel nicht darum geht, 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen zu begrenzen , sondern um eine Reihe fester Zeiträume, die durch den Zeitpunkt des ersten Eintritts in den Schengen-Raum willkürlich definiert werden? Das kommt mir etwas komisch vor.
wim

Ja, das sage ich. Mit einer kleinen Nuance: Wenn Sie sich lange genug außerhalb des Schengen-Raums aufhalten, werden Sie die Serie sozusagen neu starten, und ein neuer Zeitraum von sechs Monaten beginnt, wenn Sie erneut eintreten. Diese Antwort erklärt es auch und ich habe die Entscheidung des EUCJ zitiert, die diese Interpretation an anderer Stelle begründet hat .
Entspannt

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Ich füge diesen Kommentar für jeden hinzu, der auf diese Seite kommt und sich entscheidet, den Links nicht zu folgen: Die Regeln haben sich einige Tage nach dem letzten Kommentar von Relaxed geändert, wie in seiner Antwort unter travel.stackexchange.com/a/21461/ widergespiegelt. 19400 .
Phoog

Antworten:


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Dies wurde im Wikipedia-Artikel ziemlich gut erklärt . Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben, je nach Nationalität entweder mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder mit einem Visumverzicht. Darüber hinaus benötigen Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt.

Es gibt eine Wendung: 180-Tage-Zeiträume werden ab dem Datum Ihrer ersten Einreise in Schengen gezählt und wiederholen sich somit alle 6 Monate. Wenn Sie also am 1. Januar in Schengen ankommen und am 30. März abreisen, können Sie erst am 1. Juli wieder einreisen. Wenn Sie jedoch einen Tag am 1. Januar verbringen und am 2. April zurückkehren, können Sie am 30. Juni abreisen und zurückkehren am 1. Juli bis zum 30. September bleiben. In gewissem Sinne können Sie ein Visum beantragen, aber nur, wenn es genau die richtige Anzahl von Tagen seit Ihrer ersten Schengen-Einreise ist.

Genauer gesagt lautet die Regel Artikel 11 des Schengener Übereinkommens :

Das in Artikel 10 vorgesehene Visum kann sein:
(a) ein Reisevisum, das für eine oder mehrere Einreisen gültig ist, sofern weder die Dauer eines ununterbrochenen Besuchs noch die Gesamtdauer aufeinanderfolgender Besuche drei Monate in einem halben Jahr ab dem Datum der ersten Einreise;
b) ein Transitvisum, mit dem der Inhaber ermächtigt wird, die Gebiete der Vertragsparteien einmal, zweimal oder ausnahmsweise mehrmals auf dem Weg in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats zu durchqueren, sofern kein Transit fünf Tage überschreitet.

Artikel 10 führt das gegenseitig anerkannte Schengen-Kurzaufenthaltsvisum ein, das bis zu drei Monate gültig sein kann.

Die Antwort lautet also nein: Sie können kein Visum für Schengen beantragen. Ihr Reisepass wird abgestempelt und Ihr Name in eine Datenbank eingetragen. Wenn Sie also versuchen, eine gute Chance zu haben, entdeckt zu werden. Sie könnten Glück haben, aber Sie könnten auch eine Geldstrafe erhalten und für mehrere Jahre vom Betreten des Schengen-Raums ausgeschlossen werden.


Die Sprache in Absatz 10 (a) verwirrt mich ... provided that ... the total length of successive visits [does not exceed] three months in any half-year, from the date of first entry. Wenn ich also 89 Tage lang einreise, dann 89 Tage lang, wenn ich wieder eintrete, werde ich dann 90 Tage oder 1 Tag Zeit haben? So wie ich das las, würde ich nur einen Tag bekommen; das scheint ein bisschen unlogisch ...
Flimzy

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Diese Antwort ist nicht mehr richtig; Die Regeln änderten sich etwas mehr als einen Monat nach der Veröffentlichung. Siehe travel.stackexchange.com/questions/13183/… .
Phoog

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@phoog Da die Antwort nicht korrekt ist, wie viele Tage sind es jetzt? 1 oder 89? Die verknüpfte Frage beantwortet das nicht
Timo Huovinen

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@TimoHuovinen Wenn Sie für einen Tag und dann mehr als 90 Tage später eingeben, können Sie für 90 Tage eingeben. Ich denke du meinst den 29. Juni. Wenn Sie also am 1/1 eintreten und am 1/1 abreisen und dann am 29/6 eintreten, können Sie 90 Tage bis zum 26.9. Bleiben. Das liegt daran, dass Sie am 29.6. In den letzten 180 Tagen insgesamt 2 Tage anwesend waren. Am 30.6. Sind es 2 Tage. Am 1/7 sind es 3 Tage. Am 2/7 sind es 4 Tage. ... Am 24/9 sind es 88 Tage. Am 25.9. Sind es 89 Tage. Am 26.9. Sind es 90 Tage.
Phoog

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@TimoHuovinen Vielleicht hilft es, wenn Sie es so sehen: Es gibt keinen 180-Tage-Zeitraum, der sowohl den 1. Januar als auch den 29. Juli desselben Jahres enthält. Daher kann Ihr Eintrag am 1. Januar die zulässige Dauer Ihres Aufenthalts beim Betreten nicht beeinflussen 29. Juli. Wenn Sie den 29. Juni (kein Schaltjahr) gemeint haben, gibt es nur einen Zeitraum von 180 Tagen, der beide Daten enthält, und Sie haben in diesem Zeitraum 2 Tage der zulässigen 90 verwendet. Wenn Sie bis zum nächsten Tag bleiben, müssen Sie den Zeitraum von 180 Tagen vom 2. Januar bis 30. Juni berücksichtigen . Der 1. Januar zählt nicht mehr und Sie haben 2 der 90 erlaubten Tage verwendet, nämlich den 29. und 30. Juni.
Phoog
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