Zählt mein Fall als Überschreitung eines Schengen-Visums?


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Aufgrund fehlender Dokumentation habe ich möglicherweise einen "technischen" Aufenthalt in der Schengen-Zone. Meine Geschichte ist wie folgt:

06.03.2013
Ich habe die Schengen Zone betreten. Ich habe als Australier eine 90-tägige visumfreie Befreiung in der Schengen-Zone.

30/8/2013
Dann bin ich nach Norwegen gekommen, wo ich ein 1-Jahres-Working-Holiday-Visum habe.

09.01.2013
Datum, an dem meine 90- tägige visumfreie Periode für die Schengen-Zone endete.

Wie kann ich beim nächsten Betreten der Schengen-Zone nachweisen, dass ich während der oben genannten Reise nicht übernachtet habe, da ich die Schengen-Zone technisch nicht "verlassen" habe und keinen Ausreisestempel in meinem Reisepass habe? Wird dies oder war dies nach Kenntnis anderer ein Problem?

Der einzige Beweis, den ich habe, ist das E-Ticket mit meinem Namen und dem Datum meiner Einreise nach Norwegen. Ich warte derzeit auf eine Aufenthaltskarte, die meines Wissens nicht besagt, dass ich am 30.8.2013 nach Norwegen eingereist bin.

Antworten:


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Solange Sie das Limit von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschritten haben, haben Sie nicht überschritten. Was illegal ist, ist länger zu bleiben als Sie sollten, ohne einige Briefmarken an sich zu verpassen . Wenn Sie das Problem so formulieren, stellt sich die Frage: Wer muss nachweisen, dass Sie die Bedingungen Ihres Aufenthalts erfüllt haben oder nicht und wie?

Artikel 11 des Schengener Grenzkodex lautet:

Wenn das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen keinen Einreisestempel trägt, können die zuständigen nationalen Behörden davon ausgehen, dass der Inhaber die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Bedingungen für die Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.

Die Last liegt also bei Ihnen, und Grenzschutzbeamte oder die Polizei verhängen möglicherweise eine Geldstrafe oder deportieren Sie möglicherweise sogar oder fügen dem SIS einen Eintrag hinzu, wenn Ihr Reisepass mehr als 90 Tage nach Ihrem ersten Eintrag irgendwo im Schengen-Raum überprüft wird und Sie dies nicht getan haben In der Zwischenzeit erhalten Sie keine neuen Ausgangs- / Einreisestempel.

Aber der nächste Absatz ist:

Die in Absatz 1 genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Drittstaatsangehörige auf irgendeine Weise glaubwürdige Beweise wie Beförderungstickets oder den Nachweis seiner Anwesenheit außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten vorlegt, die er respektiert hat die Bedingungen für die Dauer eines Kurzaufenthaltes.

Sie sollten daher alles aufbewahren, was anzeigt, dass Sie sich außerhalb des Schengen-Raums befanden (das Flugticket natürlich, aber auch Mietvertrag, Hotelrechnungen, Arbeitsvertrag, offizielle Registrierung, falls vorhanden, usw.).


Eine Sache, die ich in Ihrer Frage nicht ganz verstehe, ist, auf welcher Grundlage Sie sich derzeit in Norwegen aufhalten. Norwegen ist Teil des Schengen-Raums, daher ist es nicht wahr, dass „Sie technisch gesehen nicht mit erschreckenden Zitaten und Adverbien gegangen sind“. Du bist wirklich überhaupt nicht gegangen, Punkt. Wenn Ihr Arbeitsurlaub später als am 1. September beginnt, bleiben Sie tatsächlich zu lange, weil Sie nach den Schengen-Regeln zu diesem Zeitpunkt kein gesetzliches Recht haben, in Norwegen zu sein.

Soweit mir bekannt ist, sind Sie für die rechtzeitige Einreichung von Visumanträgen verantwortlich. Bis zur Bearbeitung des Antrags müssen Sie die Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum erfüllen. Die Tatsache, dass Sie in der Hoffnung, ein Visum für einen längeren Aufenthalt zu erhalten, nach Norwegen eingereist sind oder dieses vor Ablauf der 90-Tage-Frist beantragt haben, ermöglicht es Ihnen nicht, im Land zu bleiben, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

Wenn Sie sich jedoch im Rahmen des einjährigen Working-Holiday-Visums aufhalten, gehe ich davon aus, dass im Visum oder in der Aufenthaltserlaubnis das Datum angegeben ist, an dem die Gültigkeit beginnt. Sobald Sie es erhalten haben, spielt es keine Rolle mehr, ob Sie das Dokument zu diesem Zeitpunkt in Ihren Händen hatten. Sie können damit nachweisen, dass Sie das Recht hatten, in Norwegen zu sein, und Ihr Ticket vorzeigen, um zu beweisen, dass Sie dieses Recht tatsächlich genutzt haben.


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Hat Australien nicht ein bilaterales Abkommen mit Norwegen, das es den Australiern erlaubt, weitere 90 Tage zu bleiben? Wenn ja, und wenn Ray Australier ist, gibt es kein Problem. Ich bin mir nicht sicher, ob wir Rays Nationalität kennen.
Phoog

@phoog Es ist möglich, Australien hat eine Menge davon, ich kenne sie nicht alle.
Entspannt

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Dies sind meine Erfahrungen in Bezug auf die Niederlande, da die meisten Gesetze in Europa ziemlich ähnlich sind. Dies könnte auch für Sie gelten.

Obwohl die ersten 90 Tage im Urlaub frei sind, müssen Sie sich in den meisten Ländern, wenn Sie länger als einen Monat bleiben, bei der Ankunft in Ihrer Wohnstadt bei der Einwanderungspolizei melden. (Dies müssen Sie in den ersten 3 Tagen nach der Ankunft tun.)

Das Beste, was Sie in solchen Fällen tun können, ist, die Einwanderungspolizei in Ihrem Wohngebiet zu kontaktieren, zu erklären, was los ist, und sie werden Ihnen sagen, was Sie von dort aus tun sollen. Sie können grundsätzlich einen Aufkleber in Ihren Reisepass (ein Visum) einfügen und erhalten eine Karte, die Sie zurückschicken müssen, sobald Sie wieder in Australien sind.

Sobald Sie dies arrangiert haben, werden Sie keine Probleme mehr haben, wenn Sie in die Schengen-Zone zurückkehren oder beim Verlassen Europas den Zoll passieren. Auch ein Überaufenthalt wird Ihnen bei einem Besuch in Europa wahrscheinlich keine Probleme bereiten, da in den meisten Ländern ein illegaler Aufenthalt nicht strafbar ist. Sie können Sie jedoch zum Verlassen zwingen, wenn Sie länger als erlaubt geblieben sind. (Bearbeiten: Da Sie ein einjähriges Arbeitsvisum haben, wird das wahrscheinlich nicht passieren.)


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Ich denke, das spricht die Frage überhaupt nicht an. Viele Dinge sind auch falsch oder ungenau.
Entspannt

@Annoyed Daran ist nichts Falsches oder Ungenaues, denn so werden die Dinge realistisch gehandhabt. Die Einwanderungsgesetze in Europa sind von Land zu Land sehr unterschiedlich, und die Strafverfolgung / Grenzkontrolle variiert auch für jedes Land. Ich bin Holländerin und habe eine chilenische Frau. Wir waren überall in Europa und haben gelernt, dass einige Länder in Bezug auf Visa und die 90-Tage-Urlaubszeit viel nachsichtiger sind als andere.
Jeroen Landheer

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Nun, dieser letzte Kommentar ist definitiv wahr, die Dinge unterscheiden sich von Land zu Land, was vieles von dem, was Sie zuvor gesagt haben, weniger nützlich macht. In einigen Ländern gibt es beispielsweise keine obligatorische Registrierung jeglicher Art, und in denen, in denen die Verzögerung ebenfalls variiert, gibt es keine allgemeine Regel, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen registrieren sollten. Ausländer benötigen oft eine Sondergenehmigung, aber dies hängt hauptsächlich von der Art ihres Visums ab (Kurzaufenthalt oder Langzeitaufenthalt). Ich weiß eigentlich nicht, wo ein Aufenthalt von mehr als einem Monat die Grenze wäre.
Entspannt

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In einigen (vielen?) Ländern ist es im Allgemeinen nicht möglich, ein Visum aus dem Inland zu erhalten. Was sie in den Pass eintragen, ist nicht unbedingt ein Visum, sondern möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis (im Übrigen innerhalb der EU die Ihrer Frau) Die Situation als Ehegatte eines EU-Bürgers unterscheidet sich erheblich von der der meisten anderen Personen, die ein Visum benötigen. Schließlich kann ein illegaler Aufenthalt zu einer Geldstrafe führen und Probleme bei der Beantragung eines Visums in der Zukunft verursachen. Daher halte ich es nicht für einen guten Rat, zu behaupten, dass ein illegaler Aufenthalt nicht gesetzlich strafbar ist (selbst wenn er von „in den meisten Ländern“ qualifiziert ist).
Entspannt
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