Solange Sie das Limit von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschritten haben, haben Sie nicht überschritten. Was illegal ist, ist länger zu bleiben als Sie sollten, ohne einige Briefmarken an sich zu verpassen . Wenn Sie das Problem so formulieren, stellt sich die Frage: Wer muss nachweisen, dass Sie die Bedingungen Ihres Aufenthalts erfüllt haben oder nicht und wie?
Artikel 11 des Schengener Grenzkodex lautet:
Wenn das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen keinen Einreisestempel trägt, können die zuständigen nationalen Behörden davon ausgehen, dass der Inhaber die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Bedingungen für die Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.
Die Last liegt also bei Ihnen, und Grenzschutzbeamte oder die Polizei verhängen möglicherweise eine Geldstrafe oder deportieren Sie möglicherweise sogar oder fügen dem SIS einen Eintrag hinzu, wenn Ihr Reisepass mehr als 90 Tage nach Ihrem ersten Eintrag irgendwo im Schengen-Raum überprüft wird und Sie dies nicht getan haben In der Zwischenzeit erhalten Sie keine neuen Ausgangs- / Einreisestempel.
Aber der nächste Absatz ist:
Die in Absatz 1 genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Drittstaatsangehörige auf irgendeine Weise glaubwürdige Beweise wie Beförderungstickets oder den Nachweis seiner Anwesenheit außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten vorlegt, die er respektiert hat die Bedingungen für die Dauer eines Kurzaufenthaltes.
Sie sollten daher alles aufbewahren, was anzeigt, dass Sie sich außerhalb des Schengen-Raums befanden (das Flugticket natürlich, aber auch Mietvertrag, Hotelrechnungen, Arbeitsvertrag, offizielle Registrierung, falls vorhanden, usw.).
Eine Sache, die ich in Ihrer Frage nicht ganz verstehe, ist, auf welcher Grundlage Sie sich derzeit in Norwegen aufhalten. Norwegen ist Teil des Schengen-Raums, daher ist es nicht wahr, dass „Sie technisch gesehen nicht mit erschreckenden Zitaten und Adverbien gegangen sind“. Du bist wirklich überhaupt nicht gegangen, Punkt. Wenn Ihr Arbeitsurlaub später als am 1. September beginnt, bleiben Sie tatsächlich zu lange, weil Sie nach den Schengen-Regeln zu diesem Zeitpunkt kein gesetzliches Recht haben, in Norwegen zu sein.
Soweit mir bekannt ist, sind Sie für die rechtzeitige Einreichung von Visumanträgen verantwortlich. Bis zur Bearbeitung des Antrags müssen Sie die Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum erfüllen. Die Tatsache, dass Sie in der Hoffnung, ein Visum für einen längeren Aufenthalt zu erhalten, nach Norwegen eingereist sind oder dieses vor Ablauf der 90-Tage-Frist beantragt haben, ermöglicht es Ihnen nicht, im Land zu bleiben, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Wenn Sie sich jedoch im Rahmen des einjährigen Working-Holiday-Visums aufhalten, gehe ich davon aus, dass im Visum oder in der Aufenthaltserlaubnis das Datum angegeben ist, an dem die Gültigkeit beginnt. Sobald Sie es erhalten haben, spielt es keine Rolle mehr, ob Sie das Dokument zu diesem Zeitpunkt in Ihren Händen hatten. Sie können damit nachweisen, dass Sie das Recht hatten, in Norwegen zu sein, und Ihr Ticket vorzeigen, um zu beweisen, dass Sie dieses Recht tatsächlich genutzt haben.