Germanwings: Flug abgebrochen und für den nächsten Tag umgebucht. Wie kann man einen Anspruch erheben?


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Ich wurde gerade von einem Flug zwischen Manchester und Stuttgart gestoßen, weil ein "Begleiter krank" wurde und nur 94 Passagiere aus Sicherheitsgründen an Bord durften. Rund 30 Passagiere erhielten Gutscheine für Essen und Hotel und buchten morgen Abend einen Flug über Frankfurt.

Ich arbeite an einem Kundenstandort und muss dies auf meine Kosten stornieren. Ich beschloss, die Nacht mit meiner Familie hier in Manchester zu verbringen, anstatt 28 Stunden in einem Hotel zu verbringen.

Wofür kann ich hier Anspruch erheben? Germanwings hat für Notfälle gesorgt, aber kann ich morgen ein Taxi zum Flughafen und morgen eine Entschädigung für entgangenen Gewinn verlangen?

Die Details:

Planned flight Sun 12 May at 14.25 arriving c 17.00. 
Re-booked flight Mon 13 May at 18.00 arriving c 22.30

Alle Kommentare und Vorschläge geschätzt!

UPDATE Nachdem ich keine Antwort auf meine Mail am 13. Mai erhalten hatte, schrieb ich einen Brief und erhielt sofort eine Antwort per E-Mail ...

Vielen Dank für Ihren Brief und die damit verbundene Anfrage. Zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung eines unserer Flugbesatzungsmitglieder konnten wir aus Sicherheitsgründen nicht alle gebuchten Passagiere befördern. In diesen Fällen verpflichtet uns der Gesetzgeber, die Anzahl der Fahrgäste entsprechend zu reduzieren. Aus diesem Grund mussten wir einige unserer Gäste auf einen Ausweichflug umbuchen und bei Bedarf ein Hotelzimmer für eine zusätzliche Übernachtung organisieren. Die eigenen Kapazitäten waren voll ausgelastet.

Wir können Ihre Wut voll und ganz verstehen und bedauern, dass diese Veranstaltung zu einer wesentlichen Änderung Ihrer Reiseplanung geführt hat. Aus dem oben genannten Grund können wir Ihnen jedoch die geltend gemachte Entschädigungszahlung nicht anbieten. In der Tat erstatten wir die zusätzlich anfallenden Kosten für Telefongespräche sowie Mahlzeiten und Getränke nach Überprüfung. Daher möchten wir Ihnen anbieten, uns entsprechende Rechnungen über angefallene Kosten für den Nachweis zuzusenden. Wir bitten Sie, uns auch Ihre detaillierten Bank- und Kontodaten (inkl. IBAN und BIC-Code) mitzuteilen.

Darüber hinaus und um für beide Seiten eine schnelle Lösung zu finden, möchten wir Ihnen zwei Fluggutscheine in Höhe von je 50,00 € ohne Anerkennung einer gesetzlichen Verpflichtung anbieten. Sie können diese Gutscheincodes für Ihre nächste Flugreservierung auf unserer Website im Buchungsschritt "Zahlung" verwenden. Jeder Gutschein ist im gesamten Germanwings-Netzwerk bis zum 30.04.2014 gültig (dh Buchungszeitpunkt - Reisedatum kann später liegen). Wir bitten Sie, bis zum 26.06.2013 zu antworten, wenn Sie diese Lösung akzeptieren, um den Fall abzuschließen.

Ist dies ein triftiger Grund, nicht für eine Entschädigung haftbar zu sein? Soll ich die Gutscheine mitnehmen?

WEITERES UPDATE

Letzte Ablehnung ....

Wir können Ihren Standpunkt vollkommen verstehen, aber wie bereits erwähnt, war diese Situation ein ganz besonderer Fall. Unser Besatzungsmitglied erkrankte auf dem Flug nach Manchester und nicht vor Abflug. Germanwings hatte daher keine Chance, dieses Besatzungsmitglied zu wechseln oder eine andere Lösung zu finden, als die Anzahl der Passagiere zu verringern. Es gibt keine Besatzungsmitglieder in Großbritannien.

Die Antwort geht dann weiter, um das 2x50EUR-Ticketangebot zu wiederholen ...

Antworten:


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Verdienstausfall - nein. Einige Reiseversicherungen decken das ab, aber fast alle nicht, und die Fluggesellschaft haftet normalerweise nicht für solche Dinge.

Die Fluggesellschaft haftet in solchen Fällen so gut wie immer dafür, dass sie Sie mit Unterkunft und Verpflegung auseinandersetzt, wie es sich anhört. (Sie müssen Ihr Taxi wahrscheinlich nicht abdecken, wenn Sie das Hotel ablehnen, aber es lohnt sich, sie zu fragen, ob sie das wollen.)

Darüber hinaus unterliegen Flüge aus der EU mit einer Fluggesellschaft und Flüge in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft den EU-Vorschriften . Das Zauberwort für Google ist die Verordnung (EG) Nr . 261/2004 . Dies umfasst nicht nur die Unterbringung, das Essen und die Kommunikation, sondern bietet auch eine zusätzliche Entschädigung für den Fall langer Verspätungen (abhängig von der Flugdauer, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist), Stornierungen und Nichtbeförderung.

Wenn Sie sich die Details ansehen, werden Sie feststellen, dass bei einem Intra-EU-Flug von weniger als 1500 km (wie Ihrem), wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, Sie zusätzlich zur Umleitung Anspruch auf 250 € haben + essen + hotel.

Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft, und fordern Sie eine Entschädigung gemäß EC 261/2004 an. Sie erhalten dann ein Formular. Sehr wenige Fluggesellschaften scheinen Ihnen proaktiv mitzuteilen, dass Sie dazu berechtigt sind, aber nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind sie alle ziemlich gut darin, es zu bezahlen, wenn Sie wissen, dass Sie dies fordern. Wenn Sie keine Hilfe von der Fluggesellschaft erhalten, müssen Sie mit Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde (der CAA in Großbritannien) sprechen.

Oh, und es kann sich auch lohnen, sie zu fragen, ob sie Sie mit einem anderen Träger umleiten sollen, um Sie schneller dorthin zu bringen. Sie sollten dies tun, zögern jedoch häufig, wenn sie Sie irgendwann selbst fliegen können, da dies billiger ist, und es gab noch keine Gerichtsverhandlung, in der geklärt werden konnte, inwieweit eine Verzögerung inakzeptabel ist, bevor Sie eine erneute Forderung stellen können -Routen mit jemand anderem.


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Nur ein Update: Ich habe Germanwings am 13. Mai per E-Mail kontaktiert und das von Ihnen in der Post angegebene Formular angefordert. Ich habe weder eine Antwort noch das Formular erhalten.
Paul

Ich würde vorschlagen, wenn Sie nach einem Monat nichts davon gehört haben, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde in Ihrem Land
Gagravarr,

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Ich antworte mit ausdrücklicher Erwähnung von EC 261/2004 und fordere Sie höflich auf, Ihnen die dafür erforderliche Entschädigung auszustellen. Nach dem, was sie gesagt haben, qualifizieren sie sich nicht für eine der Ausnahmen (obwohl ich vermute, dass sie versuchen könnten, anders zu argumentieren ...!)
Gagravarr

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Sprechen Sie mit der Aufsichtsbehörde und prüfen Sie, ob sie einverstanden sind, ob die Situation zutrifft extraordinary circumstancesoder nicht (das ist die Schwelle, ab der sie keine Entschädigung mehr zahlen müssen). Klingt so, als
müsstest

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Ich würde dieses ohne einen zweiten Gedanken bekämpfen. Kranke Mitarbeiter sind völlig normale Umstände. Jeder Personalchef eines Unternehmens kann Ihnen die statistische Krankheitsrate seines Unternehmens mitteilen. Wenn es eine Art Epidemie gegeben hätte, könnte dies als außergewöhnliche Umstände gelten.
Tom

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Dies ist eine Standardtaktik einiger Fluggesellschaften:

Sie werden behaupten, dass es "außergewöhnliche Umstände" gab. Das ist nicht der Fall. Es ist zu erwarten, dass ein Besatzungsmitglied erkrankt. Wenn es nicht in der Lage ist, es zu ersetzen, ist dies seiner Organisation anzulasten.

Tatsächlich haben deutsche Gerichte in solchen Fällen bereits zugunsten des Fahrgastes entschieden (siehe z. B. LG Darmstadt, 23.05.2012 - 7 S 250/11 ).

Ich würde die Gutscheine nicht nehmen und auf der Entschädigung bestehen. Aber auch wenn Sie haben die Gutscheine nehmen würde ich immer noch auf Entschädigung erheben. In diesem Fall ist es durchaus sinnvoll, eines der "Flight Rights Portals" zu nutzen.

Sie werden höchstwahrscheinlich die Zahlung verweigern, bis Sie klagen (an diesem Punkt werden sie möglicherweise den Fall schnell fallen lassen, um keinen weiteren Präzedenzfall zu schaffen). Daher ist es wahrscheinlich bequemer, jemandem das gegen eine Gebühr zu überlassen (die Sie nur bezahlen, wenn Sie erfolgreich sind).

Ich weiß, dass die Frage eine Weile offen ist, aber sie kann für andere in der gleichen Situation nützlich sein - und Sie könnten die Entschädigung auch jetzt noch beanspruchen, wenn Sie dies nicht tun.


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Wie Gagravar bereits erklärte, ist in den EU-Vorschriften viel geregelt. Es kann immer noch eine entmutigende Aufgabe sein, das zu bekommen, worauf Sie Anspruch haben. Ich habe gute Geschichten über Euclaim gehört . Sie beraten Sie kostenlos , worauf Sie Anspruch haben.


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Sie müssen Ihnen die Standardentschädigung von 250 € zahlen, jedoch nicht für Einkommensverluste oder sonstige Schäden. Mit dieser Verzögerung können Sie den Flug auch stornieren, Ihr gesamtes Geld zurückbekommen und stattdessen mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen, wenn Sie dies wünschen.

Ja, gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c müssen sie auch Folgendes vorsehen oder bezahlen:

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder sonstiges).

Ihr Taxi sollte also gedeckt sein, obwohl sie meiner Erfahrung nach wahrscheinlich versuchen werden, dem auszuweichen (ich musste schon zweimal Anwälte bei den Fluggesellschaften für verspätete Flüge versenken).

Die vollständige Regelung ist hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&from=EN

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