Unter welchem ​​Visum werde ich einreisen?


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Es gab eine Frage zur Einreise in die USA mit einem noch gültigen Touristenvisum mit einem noch gültigen F-Visum .

Dies wirft nun eine andere Frage auf:

Wenn ich Staatsbürger eines Landes bin, für dessen Einreise in den Schengen-Raum ein Visum erforderlich ist, und ich ein gültiges Visum für Kurzaufenthalte mit mehrfacher Einreise habe, das noch gültig ist, und obendrein habe ich auch ein Visum für Langzeitaufenthalte für eines der Länder Mitglieder des Schengener Abkommens (sagen wir aus Gründen der Argumentation: Deutschland).

Was passiert, wenn ich für einen Anschlussflug in Frankreich ankomme? Wird das Visum für Langzeitaufenthalte Vorrang haben? Oder werde ich als Tourist einreisen und etwas Besonderes tun müssen, um sicherzustellen, dass ich nicht gegen die 90-Tage-Regel verstoße, wenn ich 5 Monate später durch Frankreich abreise?

Antworten:


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Da ich kein Anwalt und selbst Staatsbürger eines Schengen- und EU-Mitgliedstaats bin, habe ich keine direkten Erfahrungen mit solchen Themen, sodass alles, was ich sagen werde, mit einem Körnchen Salz aufgenommen werden sollte. Trotzdem frage ich mich, ob es in der Praxis einen Unterschied macht (und übrigens, wie oft dies wirklich passieren könnte). Es scheint, dass ein Visum für einen längeren Aufenthalt von einem der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das kein Schengen-Visum ist, da das Schengener Abkommen nur kurze Aufenthalte abdeckt und es jedem Mitgliedstaat größtenteils frei bleibt, Regeln für Visa für einen längeren Aufenthalt festzulegen, wie er es für richtig hält ) gewährt Ihnen in anderen Mitgliedstaaten die gleichen Rechte wie ein „einheitliches Visum“ (dh mehrfache Einreisen in den Schengen-Raum für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen in einem halben Jahr).

Diese Webseite des französischen Innenministeriums scheint diese Interpretation zu unterstützen.

Laut dieser Webseite müssen Sie nach 5 Monaten wieder in das Land zurückkehren, in dem das Visum für einen längeren Aufenthalt ausgestellt wurde (in Ihrem Beispiel Deutschland), genau wie es ein „einheitliches Visum“ erfordern würde Sie müssen in ein Nicht-Schengen-Land zurückkehren, um zu vermeiden, dass Ihre 90-Tage-Quote aufgebraucht wird. Ich weiß nicht, wie Sie dokumentieren können, dass Sie Frankreich verlassen haben, wenn Sie auf der Straße reisen, anstatt einen Anschlussflug zu nehmen, da es keine Grenzkontrollen zwischen Frankreich und Deutschland gibt. Dies ist der hauptsächliche praktische Unterschied zur einheitlichen Visasituation, da die Schengen-Außengrenzen geschützt sind und Sie einen Ausreisestempel auf Ihrem Reisepass erhalten würden. In beiden Fällen gilt jedoch die 90-Tage-Regel.

Am wichtigsten ist, dass Sie mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt aus Deutschland (oder einem anderen Schengen-Land) nicht berechtigt sind, so lange in Frankreich (oder einem anderen Schengen-Land) zu bleiben, wie Sie möchten (dh Deutschland kann kein Visum für einen längeren Aufenthalt für Frankreich ausstellen oder umgekehrt ), damit Sie in beiden Fällen wirklich von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen kurzen Aufenthalt in Frankreich zu machen. Erst nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland haben Sie tatsächlich Anspruch auf ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Frankreich (eigentlich ein "titre de séjour", dies ist kein Visum, sondern ein separates Dokument), aber dies hat nichts mit Schengen zu tun. Dies ist eine EU-Regel, die nicht für Nicht-EU-Schengen-Länder gilt (und auch nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark, obwohl sie EU-Mitglieder sind, weil sie sich abgemeldet haben, siehe hier). Dies gilt wahrscheinlich auch für die Schweiz über ihre bilateralen Abkommen mit der EU, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Ich vermute, dass die Anerkennung dieses Rechts in der Praxis nicht immer trivial ist.

Außerdem verstehe ich, dass es komplexe Regeln für den Transit auf der Luftseite gibt. Abhängig von Ihrer Nationalität haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen visumfreien Transit auf internationalen Flughäfen einiger oder aller Länder des Schengen-Raums. Wenn Sie also technisch gesehen ein Visum benötigen, um im Schengen-Raum zu bleiben, ist in Ihrem Szenario nicht automatisch ein Visum erforderlich.


Ich denke, das OP muss sowieso zur Polizei gehen, um sich als in Deutschland ansässiger Ausländer registrieren zu lassen, und kann dort gleichzeitig seinen Schengen- "Ausgang" regeln.
Krist van Besien
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