Antworten:
Britische Konsulate und Botschaften können nicht britische Staatsangehörige nur dann unterstützen, wenn sie in die nachstehenden Kategorien fallen, auch wenn sie sich rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufhalten.
Unterstützung für britische Staatsangehörige im Ausland: Zusammenfassung von WWW.GOV.UK
Wir können den in diesem Leitfaden beschriebenen Support für Personen außerhalb Großbritanniens bereitstellen, die:
Britische Staatsangehörige (unabhängig davon, ob sie normalerweise in Großbritannien leben oder nicht - siehe Seite 6 des Hauptführers)
Britische Staatsangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit (bekannt als "Doppelstaatsangehörige" - siehe Seite 6 des Hauptführers), obwohl dies von den Umständen abhängt - normalerweise können wir Doppelstaatsangehörigen nicht helfen, wenn sie sich im Land ihrer anderen Staatsangehörigkeit befinden
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne örtliche Botschaft oder Konsulat
Staatsangehörige anderer Commonwealth-Länder, in denen es keine örtliche Botschaft gibt, jedoch nur unter bestimmten Umständen (siehe Seite 6 des Hauptführers)
Wir können Staatsangehörigen anderer Länder diese Unterstützung nicht gewähren, selbst wenn sie legal in Großbritannien gelebt haben