ESTA-Ablehnung nach B-2-Ablehnung?


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Ich bin südkoreanischer Staatsbürger. Ich habe die Zulassung für die US Law School, die im August 2019 eintritt. Ich muss ein F-1-Visum beantragen. Vor August 2019 möchte ich mit einem ESTA-Visum in die USA einreisen. Ich weiß, dass ESTA maximal 90 Tage beträgt. Ich plane, 1) ein ESTA-Visum zu erhalten, 2) nach Südkorea zurückzukehren und 3) vor August 2019 ein F-1-Visum zu erhalten. Ist es möglich?

Außerdem habe ich im Januar 2018 das B-2-Visum abgelehnt. Der Grund war

Sie konnten keine ausreichend starken Verbindungen zu einem Land außerhalb der USA nachweisen, die Sie nach einem vorübergehenden Besuch zur Rückkehr ins Ausland zwingen würden. Solche Bindungen ... (gekürzt)

Ist es mir unmöglich, die ESTA zu bekommen?


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Sie erhalten kein ESTA, wenn Sie für ein Visum abgelehnt wurden.
Honorary World Citizen

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Warum haben Sie ein B2-Visum beantragt? Du hättest eine Esta gebrauchen können.
mdd

@ mdd gute frage. Der wahrscheinlichste Grund wäre die Absicht, länger als neunzig Tage zu bleiben.
phoog

Antworten:


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Nach Beantragung eines Visums und dessen Ablehnung sind Sie nicht berechtigt, das Programm zur Befreiung von der Visumpflicht (ESTA / VWP) in Anspruch zu nehmen.

Das Zollbehörde und Grenzschutz der USA Das Info Center verfügt über Fragen und Antworten zum Thema:

Bisher wurde ein Visum oder eine Zuwanderungsleistung verweigert

Wie würde sich meine Berechtigung für eine Reisegenehmigung über ESTA auswirken, wenn mir zuvor ein Visum verweigert, zuvor eine Zuwanderungsbeihilfe verweigert oder zuvor eine Zuwanderungsverletzung begangen worden wäre?

Wenn Sie bereits ein Visum verweigert wurde, oder zuvor die Einreise verweigert den Vereinigten Staaten, oder zuvor von der US-entfernt, wird Ihre ESTA-Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden.

Möglicherweise möchten Sie Ihre Pläne überdenken, anstatt wiederholte Versuche, in die USA einzureisen, sich auf Ihr F-1-Visumantragsverfahren und Ihre zukünftigen Bildungsziele auswirken zu müssen.


Dies war früher (AFAIR) eine strenge gesetzliche Regel. jetzt ist es nur eine "wahrscheinlichste" Vorhersage.
Henning Makholm

@HenningMakholm ja, aber nach einer B2-Ablehnung mit der Folge, dass OP im Grunde in den USA gelebt hat und versucht, noch vor einer F1 zurückzukehren (eine andere?) .. nicht vielversprechend.
Giorgio

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@HenningMakholm Soweit ich sehen kann, war die einzige zwingende gesetzliche Anforderung, abgesehen von den allgemeinen Unzulässigkeitsgründen, "keine vorherige Verletzung" der vorherigen VWP-Zulassungen. Die naheliegende Schlussfolgerung hier ist also, ESTA zu beantragen und ob es zur Nutzung zugelassen ist.
phoog
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