Die meisten der bereits gestellten Fragen betrafen Reisen zwischen EU-Ländern. In meinem Fall möchte ich mit meiner südafrikanischen Frau Österreich besuchen. Wir haben vor über 20 Jahren in Österreich geheiratet, dort 6 Jahre zusammen gelebt, sind aber vor 16 Jahren nach SA gezogen. Der ständige Wohnsitz meiner Frau war einmal abgelaufen und sie benötigt ein Schengen-Visum. Die österreichische Botschaft sagt mir, dass meine Frau sich persönlich bewerben, einen Einkommensnachweis, einen Unterkunftsnachweis vorlegen muss, eine Reiseversicherung hat und alle anderen Anforderungen wie jeder normale Bewerber erfüllt.
Gilt die Richtlinie 2004/38 / EG nur für Ehepartner, die sich bereits in der EU befinden, oder gilt sie auch in unserem Fall?
Insbesondere das persönliche Erscheinungsbild ist ein Problem, da wir am Südkap leben und der Besuch der Botschaft eine Rundreise von 2600 km bedeutet. Näher ist das Konsulat in Kapstadt, erfordert aber immer noch eine 1200-Tour.