Ich habe zwei (österreichische) Artikel gefunden: https://derstandard.at/1271377233456/Nach-versaeumten-Hinflug-Urteil-untersagt-Airlines-Storno-von-Rueckflug https://derstandard.at/1358305364054/OGH-kippt-AUA-Hin--und-Rueckflugklausel
ab 2010 bzw. 2013. Wenn ich sie richtig verstehe, hat ein österreichisches Gericht entschieden, dass Austrian Airlines und Lufthansa nicht verhindern dürfen, dass Passagiere, die den ersten Flug verpasst haben, auf dem Rückflug an Bord gehen. (Der erste Artikel besagt, dass in diesem Fall die Fahrgäste die Preisdifferenz für ein One-Way-Ticket zahlen müssen, der zweite Artikel besagt, dass die Fahrgäste die Preisdifferenz nicht mehr zahlen müssen.)
Wie ist die Situation heute? Gibt es ähnliche Entscheidungen in anderen (möglicherweise EU-) Ländern? Meine Frage lautet also: Welche Fluggesellschaften erlauben (und unter welchen Umständen), nur den Rückflug zu nutzen?
Edit: Mir wurde gesagt, dass diese Frage viel zu weit gefasst sein könnte, um für diese Site zugelassen zu werden, und dass ich sie reduzieren sollte. Daher möchte ich diese Frage nur für EU-Fluggesellschaften stellen (und danach werde ich wahrscheinlich eine Frage für Nicht-EU-Fluggesellschaften öffnen).