Schengenreise mit Aufenthaltserlaubnis aber über 90 Tage


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Ich bin etwas verwirrt darüber, als Forscher in Schengen-Staaten zu reisen. Ich bin Bürger der Vereinigten Staaten, habe aber eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Finnland leben zu können. Basierend auf der Einwanderungsbehörde hier, bedeutet das, dass ich 90 Tage in einem Schengen-Land von 180 Tagen verbringen kann ohne ein visum .

Bedeutet dies jedoch, dass ich als Forscher in einem Schengen-Land ein Visum beantragen kann und nicht gegen die Bestimmungen meiner Aufenthaltsgenehmigung verstößt? Ich sprach mit einer Person bei migri (Einwanderungsbehörde; https://migri.fi/de/reisen ), und sie schlugen vor, dass ich zeitweise auswandere, und dann kann ich im anderen Schengen-Land ein Visum für Forscher erhalten, ohne dass es gegen die Schengen-Uhr zählt. Hat das noch jemand durchgemacht?


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Lebst du derzeit in Finnland? Es ist etwas verwirrend, dass Sie sagen, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Finnland haben, aber Ihre Frage mit einem Tag versehen uns-Bewohner .
Henning Makholm

Wie lange dauert der Forschungsbesuch in einem anderen Schengen-Land, an das Sie denken?
Henning Makholm

Entschuldigen Sie. Ich lebe derzeit in Finnland mit einer finnischen Aufenthaltserlaubnis. Ich würde gerne 70 Tage lang besuchen, aber ich werde mehr als 20 Tage in die Ferien reisen und ungefähr zur gleichen Zeit in Deutschland einen Forschungsvortrag halten, wodurch die 90-Tage-Regel verletzt wird.
Tad Dallas

Antworten:


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Sie sollten in der Lage sein, ein nationales Typ-D-Visum für das Land zu beantragen, in dem Sie Ihre Forschung durchführen, mit der Begründung, dass Sie ohne das Visum die 90/180-Grenze überschreiten würden. In den Schengen-Codes ist nichts enthalten, was Sie daran hindert, dieses Visum gleichzeitig mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, aber die nationalen Gesetze oder Richtlinien in Finnland oder im Forschungsland könnten dazu etwas zu sagen haben.

Das nationale Visum würde jedes Mal, wenn Sie während der Gültigkeitsdauer des Visums in dem Land sind, in dem Sie das Visum ausgestellt haben, von der 90/180-Berechnung ausschließen, genauso wie die Zeit, die Sie in Finnland verbringen, durch Ihre finnische Aufenthaltsgenehmigung ausgeschlossen ist.

Ein mögliches Problem besteht darin, dass sie sich bei der Beantragung des Visums weigern werden, da Sie sich nicht länger als 90 Tage in diesem Land aufhalten. Wenn für Ihre Recherchen im anderen Land eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, müssen Sie möglicherweise unabhängig von der 90/180-Regel ein Visum für dieses Land erhalten.

In der Praxis wird die 90/180-Regel für Aufenthaltsberechtigte nicht systematisch durchgesetzt, da interne Grenzübergänge nicht erfasst werden.

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