Ich nahm die Helsingør nach Helsingborg Fähre von der dänischen Seite. Ich wurde nicht gewarnt, dass es auf schwedischer Seite vor dem Einsteigen in die Fähre eine Passkontrolle geben würde, und als solches wusste ich nicht, dass ich meinen Pass, den ich im Hotel gelassen hatte, besitzen musste.
Schweden verweigerte mir die Einreise und schickte mich nach Dänemark zurück, nachdem die schwedische Polizei mich gebeten hatte, einige Papiere zu unterschreiben, die nur in schwedischer Sprache vorgelegt wurden. Auf dänischer Seite gab es keine Passkontrolle, und ich konnte nach Dänemark zurückkehren.
Später nahm ich den Zug von Kopenhagen nach Malmö, wo an der Grenze Passkontrollen durchgeführt wurden und ich nach Vorlage meines Passes nach Schweden durchreisen durfte.
Ich bin Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes und benötige kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum. Da es sich um eine Intra-Schengen-Grenzkontrolle handelte, muss ich dies in einem künftigen Einwanderungsformular für eine Gerichtsbarkeit als Abschiebung oder Abschiebung deklarieren?