Wie kann ich mit den bilateralen Abkommen Australiens mit Spanien und Österreich mehr als 90/180 Tage in Schengen bleiben?


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Ich möchte wie folgt reisen (und natürlich überall innerhalb der Visabestimmungen bleiben):

  • Slowenien 2 Tage (hier werde ich nach Schegen einreisen)
  • Österreich 10 Tage
  • Tschechische Republik 3 Tage
  • Spanien 45 Tage

Dies sind insgesamt 60 Tage innerhalb von Schengen. Dann möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt, aber innerhalb von 180 Tagen, mehr als 30 Tage in Estland verbringen.

Gemäß den Visabestimmungen für australische Staatsbürger bestehen bilaterale Abkommen zwischen Australien und Spanien sowie Österreich.

Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass meine Zeit in Spanien und Österreich im Rahmen dieser bilateralen Abkommen berücksichtigt wird und bei meiner Einreise nach Estland nicht als Teil der 90-Tage-Zulage innerhalb des Schengen-Raums betrachtet wird?


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Wird Ihre Einreise nach Estland mehr als 90 Tage nach Ihrer Ausreise aus Spanien erfolgen? Wenn Sie beispielsweise am 1. Juli einreisen und 60 Tage verbringen, verlassen Sie das Hotel am 29. August. Wenn Sie dann 90 oder mehr Tage unterwegs bleiben und am 28. November oder später wieder eintreten, können Sie bei Ihrem zweiten Besuch 90 Tage bleiben. Wenn Sie vor dem 28. November erneut eintreten, sind Sie auf 30 Tage begrenzt. Ich erwähne dies, weil die Tageszählregeln für die meisten Menschen nicht intuitiv sind. Menschen verstehen auch oft falsch, wie man Tage hinzufügt, die in mehreren Schengen-Ländern verbracht wurden.
Phoog

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Nein. Es wird wahrscheinlich 3 oder 4 Wochen in Großbritannien nach Spanien sein.
WW.

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Dann sollten Sie ein bilaterales Abkommen für Estland anstreben, nicht für Spanien. Sie brauchen Estland, um Sie zu akzeptieren.
Vladimir F

@VladimirF, aber es gibt kein solches bilaterales Abkommen. Die einzige Lösung scheint darin zu bestehen, ein nationales Visum vom Typ D zu beantragen. Ich habe meiner Antwort einen weiteren Absatz hinzugefügt. WW: Wenn Sie diesen Weg einschlagen, kommen Sie bitte zurück und posten Sie eine Antwort oder einen Kommentar, um uns mitzuteilen, was passiert.
Phoog

Ich habe mit dem estnischen Konsulat in Canberra korrespondiert und sie haben mitgeteilt, dass es kein geeignetes Visum für mich gibt
WW.

Antworten:


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Damit Tage im Rahmen eines bilateralen Abkommens, jedoch nicht der 90/180-Regel, gezählt werden können, müssen Sie Ihre 90/180-Regeltage, jedoch nicht Ihre bilateralen Abkommenstage erschöpft haben. Sie müssten also Ihren Aufenthalt in Spanien oder Österreich beenden und den Schengen-Raum direkt aus einem dieser Länder verlassen.

Ein späterer Aufenthalt in Estland ist daher nicht möglich.

Beachten Sie, dass die australische Botschaft in Spanien kein bilaterales Abkommen erwähnt . Die österreichische Regierung verfügt jedoch über ein Informationsblatt , das nachdrücklich darauf hinweist, dass ein Aufenthalt im Rahmen des bilateralen Verzichts nach einem früheren Aufenthalt im Schengen-Raum erfolgen muss. Es erfordert auch die direkte Ausreise und Wiedereinreise nach Österreich (dh auf dem Luftweg). Ich konnte keine analogen Informationen aus Spanien finden.

Der Wikipedia-Artikel verweist auf das Abkommen von 1961 mit Spanien , in dem nicht explizit dargelegt wird, wie es mit den Schengen-Regeln interagiert, da der Schengen-Raum 1961 nicht existierte.

Der relevante Teil der Schengener Gesetzgebung ist Artikel 20 Absatz 2 des Übereinkommens zur Umsetzung des Schengener Übereinkommens . Die ersten beiden Absätze von Artikel 20:

Artikel 20

  1. Ausländer, für die keine Visumpflicht besteht, dürfen sich in den sechs Monaten nach dem Datum der ersten Einreise für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten innerhalb der Hoheitsgebiete der Vertragsparteien frei bewegen, sofern sie die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Einreisebedingungen erfüllen. (a), (c), (d) und (e).

  2. Absatz 1 berührt nicht das Recht jeder Vertragspartei, in Ausnahmefällen oder gemäß einem vor Inkrafttreten dieses Übereinkommens geschlossenen bilateralen Abkommen den Aufenthalt eines Ausländers in seinem Hoheitsgebiet über drei Monate hinaus zu verlängern.

Erneut betrifft die Bestimmung die "Verlängerung" des Aufenthalts über drei Monate hinaus auf der Grundlage des bilateralen Abkommens. Es scheint nicht möglich zu sein, das Abkommen früher in Anspruch zu nehmen, um für einen weiteren Zeitraum in einem Land bleiben zu können, mit dem Australien kein bilaterales Abkommen hat.

Ich fürchte, der einzige Weg, dies zu tun, besteht darin, Ihre Reise neu zu ordnen, um der 90/180-Regel zu entsprechen, oder ein nationales Visum für Estland zu erhalten. Das würde die in Estland verbrachten Tage aus der 90/180-Berechnung streichen. Das Problem ist, dass es möglicherweise keine nationale Visakategorie gibt, die für Ihren Besuch geeignet ist, und dass Estland den Antrag wahrscheinlich nicht entgegennimmt, da Sie nicht planen, länger als 90 Tage dort zu sein. Aber du kannst es immer versuchen. Erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt, dass Sie sich bewerben, da Sie für einen Aufenthalt nach Estland reisen müssen, der die 90/180-Regel überschreitet. Die Website der estnischen Botschaft in Canberra finden Sie unter http://canberra.vm.ee/consular_information .

Möglicherweise können Sie Ihren Aufenthalt in Estland auch verlängern, indem Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ich bin jedoch äußerst vorsichtig, da es anscheinend keine Kategorie von Aufenthaltsgenehmigungen gibt, die für Sie wahrscheinlich gilt.


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@ Rogem ein leichtfertiger Asylantrag wird nichts helfen.
Phoog

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Eine frivole Aufenthaltserlaubnis wird es auch nicht geben; Sie sind für Menschen gedacht, die in einer Nation leben wollen , nicht für Menschen, die ein Visum beantragen wollen .

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@Rogem Einige Schengen-Länder erteilen Besuchern, die länger als 90 Tage bleiben möchten, eine Aufenthaltserlaubnis, ohne unbedingt im üblichen Sinne des Landes im Land zu "leben". Frankreich hat zum Beispiel eine solche Erlaubnis . Ich schlug keinen leichtfertigen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor, sondern einen Untersuchungsweg, der eine estnische Aufenthaltserlaubnis ergeben könnte, die den Umständen des Fragestellers entspricht (trotz der Tatsache, dass meine flüchtige Suche keine gefunden hat).
Phoog

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@Rogem Es stellt sich auch die Frage, ob ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Land gestellt werden kann, ohne zuvor ein nationales Visum im Ausland erhalten zu haben. Einige Schengen-Länder erlauben dies zumindest für Antragsteller aus bestimmten Drittländern. Ich schlug keine Möglichkeit vor, eine Visumpflicht zu umgehen, sondern die Möglichkeit, dass es einen legitimen Weg zur Verlängerung des Aufenthalts in Estland gibt, für den kein Visum beantragt werden muss. Soweit ich das beurteilen kann, ist dies unwahrscheinlich, weshalb ich Vorsicht walten ließ, aber ich bin nicht sicher, ob dies unmöglich ist.
Phoog

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Also, lange Rede, kurzer Sinn: Holen Sie sich ein Visum für Estland.
Mast
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