Mein Flug wird durch schwere Gewitter in Südeuropa verzögert und es sieht so aus, als würde ich meinen Anschlussflug in London und möglicherweise meine letzte mögliche Verbindung des Nachthauses verpassen.
Wenn BA außergewöhnliche Umstände geltend macht, für die sie in dieser Situation möglicherweise eine Lizenz haben, sind sie dann immer noch dafür verantwortlich, mich über Nacht in einem Hotel unterzubringen, wenn sie mich heute Abend nicht auf einen Anschlussflug nach Hause bringen können?
Was ich auf den Punkt bringe, ist, obwohl ich möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung habe, Anspruch auf Übernachtungs- und Verpflegungskosten?
Vielen Dank.