Diese Antwort geht davon aus, dass Sie mit "in meine Heimat zurückkehren" Ihren Wohnort dorthin verlegen. (Für einen kurzen Besuch in Ihrer Heimat sollten Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung behalten, da Sie sie den Grenzbeamten vorzeigen müssen, um wieder in den Schengen-Raum zu gelangen.)
Wenn Sie den Schengen-Raum tatsächlich physisch verlassen, wird davon ausgegangen, dass Sie sich nicht im Schengen-Raum aufhalten. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass das Verbot einer unbefugten Anwesenheit sich auf die physische Präsenz und nicht auf den Besitz eines bestimmten Dokuments bezieht. Diese Angelegenheiten unterliegen jedoch dem nationalen Recht, so dass die Einzelheiten von Land zu Land variieren können.
Wenn Sie ein solches Gesetz haben, verstoßen Sie möglicherweise gesondert gegen ein nationales Gesetz, das die Rückgabe der Aufenthaltskarte verlangt.
Da die nationalen Gesetze in jedem Land unterschiedlich sind, ist es eine gute Idee, Ihre Frage zu bearbeiten, um anzugeben, in welchem Land Sie gefragt werden, wenn Sie eine Antwort auf die Situation in einem bestimmten Land wünschen.
In diesem Sinne:
Kann es bei der Rückkehr in den Schengen-Raum ein Problem sein?
Wenn die Rückgabe der Karte gesetzlich vorgeschrieben ist, kann dies zu einem Problem führen, wenn Sie die Karte nicht zurückgeben. Das Problem wäre wahrscheinlich ziemlich gering, da die Strafe für die Verletzung einer solchen Anforderung normalerweise relativ gering wäre.
Würden sie davon ausgehen, dass ich immer noch da wäre, wenn ich die Aufenthaltskarte nicht zurücksende?
Normalerweise nicht.
Wenn Sie den Schengen-Raum nur mit meinem Pass verlassen, wird automatisch davon ausgegangen, dass ich ihn verlassen habe.
Normalerweise ja. Sie erhalten in Ihrem Pass einen Ausreisestempel, unabhängig davon, ob Sie die Karte zurückgeben.