Rückkehr in mein Land ohne Rückgabe der Aufenthaltskarte


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Wenn ich davon ausgehe, dass ich eine Aufenthaltserlaubniskarte in einem der Schengen-Staaten erhalten habe und in mein Heimatland (Nicht-Schengen-Gebiet) zurückgekehrt bin, ohne die Aufenthaltskarte (physisch) im Außenministerium zurückzugeben, kann dies bei der Rückkehr nach Schengen ein Problem sein Bereich? Als würden sie davon ausgehen, dass ich, wenn ich die Aufenthaltskarte nicht zurücksende, immer noch da wäre (auf diese Weise unrechtmäßig) oder einfach nur, wenn ich den Schengen-Raum mit meinem Pass verlasse, würde ich automatisch annehmen, dass ich gegangen bin? Vielen Dank!


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Sollst du es auch bei kurzen Besuchen zurückgeben? Oder Sie möchten Ihren Wohnsitz aufgeben und trotzdem die Karte für den Fall behalten?
Hanky Panky

Antworten:


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Diese Antwort geht davon aus, dass Sie mit "in meine Heimat zurückkehren" Ihren Wohnort dorthin verlegen. (Für einen kurzen Besuch in Ihrer Heimat sollten Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung behalten, da Sie sie den Grenzbeamten vorzeigen müssen, um wieder in den Schengen-Raum zu gelangen.)

Wenn Sie den Schengen-Raum tatsächlich physisch verlassen, wird davon ausgegangen, dass Sie sich nicht im Schengen-Raum aufhalten. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass das Verbot einer unbefugten Anwesenheit sich auf die physische Präsenz und nicht auf den Besitz eines bestimmten Dokuments bezieht. Diese Angelegenheiten unterliegen jedoch dem nationalen Recht, so dass die Einzelheiten von Land zu Land variieren können.

Wenn Sie ein solches Gesetz haben, verstoßen Sie möglicherweise gesondert gegen ein nationales Gesetz, das die Rückgabe der Aufenthaltskarte verlangt.

Da die nationalen Gesetze in jedem Land unterschiedlich sind, ist es eine gute Idee, Ihre Frage zu bearbeiten, um anzugeben, in welchem ​​Land Sie gefragt werden, wenn Sie eine Antwort auf die Situation in einem bestimmten Land wünschen.

In diesem Sinne:

Kann es bei der Rückkehr in den Schengen-Raum ein Problem sein?

Wenn die Rückgabe der Karte gesetzlich vorgeschrieben ist, kann dies zu einem Problem führen, wenn Sie die Karte nicht zurückgeben. Das Problem wäre wahrscheinlich ziemlich gering, da die Strafe für die Verletzung einer solchen Anforderung normalerweise relativ gering wäre.

Würden sie davon ausgehen, dass ich immer noch da wäre, wenn ich die Aufenthaltskarte nicht zurücksende?

Normalerweise nicht.

Wenn Sie den Schengen-Raum nur mit meinem Pass verlassen, wird automatisch davon ausgegangen, dass ich ihn verlassen habe.

Normalerweise ja. Sie erhalten in Ihrem Pass einen Ausreisestempel, unabhängig davon, ob Sie die Karte zurückgeben.


Selbst wenn ein solches Gesetz existiert, ist es in der Regel ein geringfügiges Vergehen und kein Verbrechen, die Karte nicht zurückzugeben.
JonathanReez

@JonathanReez ein Vergehen ist ein Verbrechen, wenn auch normalerweise ein geringfügiges Verbrechen. Aber ich werde näher darauf eingehen.
phoog

Vergehen war das falsche Wort. Wenn Sie die Karte nicht zurückgeben, führt dies zu einer geringfügigen Verwaltungsstrafe. In der Tschechischen Republik gilt eine Geldstrafe von bis zu 100 EUR.
JonathanReez

@JonathanReez Okay, im Gesetz von New York wäre das wahrscheinlich eher eine "Verletzung" als ein "Vergehen", aber Englisch wird in so vielen Rechtssystemen verwendet, dass diese Begriffe nicht einheitlich sind. England und Wales haben vor über 50 Jahren den Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen beseitigt. Unabhängig von der Schwere der Strafe könnte sich der Reisende bei der Rückkehr in den Schengen-Raum als problematisch erweisen.
phoog
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