Aufenthaltsdauer eines Schengen-Mehrfachvisums ab dem ersten Tag der Einreise?


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Mir wurde ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise für eine Dauer von 45 Tagen gewährt. Es ist gültig vom 30/03/2018 bis zum 01/09/2018. Ich war für 3 Tage in Spanien (30/03/2018 - 01/04/2018). Ich habe Anfang August eine Reise nach Italien geplant, bei der ich aufgefordert wurde, meinen ursprünglichen Antrag nicht einzureichen: Die Reise hatte eine längere Dauer (10 Tage) als meine Spanien-Reise (3 Tage), die zuerst stattfinden würde und da sie mehr als drei Monate auseinander lagen, konnte ich mich nicht bei der italienischen Botschaft bewerben.

Ist mein Visum noch gültig? Es ist immer noch gültig, aber zählt die gewährte 45-Tage-Dauer ab dem ersten Eintrag? Wäre es Mitte Mai abgelaufen, egal wie lange ich im Schengen-Raum war? Dies ist mein Verständnis und so beantrage ich ein weiteres Visum für Italien. Habe ich Probleme, da es sich um ein Visum für die mehrfache Einreise handelt, das aus Sicht des Enddatums immer noch gültig ist?


Alles, was ich online lese, scheint darauf hinzudeuten, dass die Aufenthaltsdauer die kumulierte Anzahl von Tagen im Schengen-Raum ist. unabhängig von der Zeit zwischen den Besuchen ... ist das richtig? Muss ich kein Visum beantragen?
Kyleigh

Die Aufenthaltsdauer beträgt Tage im Schengen-Raum. Teiltage gelten als Tag, Tage außerhalb von Schengen hingegen nicht. Sie haben also noch viele Tage.
om

"Ich beantrage ein anderes Visum für Italien": Wenn Sie dies tun, ist Ihre Beantragung nicht erfolgreich, da Sie bereits ein Visum haben, das für Ihren geplanten Besuch gültig ist.
Phoog

Antworten:


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Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in Anhang VII des Schengener Visakodex . Anhang VII beschreibt die Visummarke im Detail. Über "Aufenthaltsdauer" heißt es:

Diese Überschrift gibt die Anzahl der Tage an, an denen sich der Visuminhaber in dem Gebiet aufhalten darf, für das das Visum gültig ist. Dieser Aufenthalt kann ununterbrochen sein oder sich, abhängig von der Anzahl der genehmigten Tage, über mehrere Zeiträume zwischen den unter 2 genannten Daten erstrecken, wobei die Anzahl der unter 3 genehmigten Einträge zu berücksichtigen ist.

(Punkt 2 betrifft die Gültigkeitsdauer des Visums; Punkt 3 gibt an, ob das Visum für eine Einreise, zwei Einreisen oder mehrere Einreisen gültig ist.)

Da Sie diese Tage "über mehrere Zeiträume" "verteilen" können, können wir daraus schließen, dass die drei Tage, die Sie in Spanien verbracht haben, nur drei der 45 Tage in Anspruch genommen haben, die Ihnen gewährt wurden Besuche während der Gültigkeitsdauer des Visums. Eine 10-tägige Reise im August steht im Einklang mit Ihrem bestehenden Visum.

(Dies setzt voraus, dass Ihr Visum entweder für alle "Schengen - Staaten" oder für eine Untergruppe von Staaten einschließlich Italien gültig ist. Es sollte auch beachtet werden, dass Ihr Aufenthalt drei Tage betrug, wenn Sie am 30. März ankamen und am 1. März abreisten Die Berechnung erfolgt nach den in Ihrem Reisepass vermerkten Daten. Wenn Sie nach Mitternacht abgereist sind und der Abreisestempel den 2. April anzeigt, hat Ihr Aufenthalt tatsächlich vier Tage gedauert.)


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Ein Mehrfachvisum bedeutet, dass Sie nach der ersten Reise, die Ihrem Antrag entsprechen muss, weitere Reisen bis zur Grenze der Dauer und Gültigkeit durchführen können.

Das macht sehr viel Sinn, wenn Sie darüber nachdenken. Sie haben Angst vor illegalen Einwanderern. Wenn Sie in Spanien waren und nicht übernachtet haben, ist es wahrscheinlich, dass Sie auch in Italien nicht übernachtet haben.

Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sie sollten klare Pläne haben, wann und wie Sie den Schengen-Raum wieder verlassen.
  • Sie müssen die 90/180-Regel einhalten. Dies ist kein Problem, wenn dies Ihr erstes Schengen-Visum ist.
  • Für Ihre Reise benötigen Sie eine Krankenversicherung und eine Kasse. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Land und der Aufenthaltsdauer.

Bereiten Sie Ihre Reise grundsätzlich so vor, als müssten Sie einen neuen Visumantrag stellen, und halten Sie die Dokumente bei Ihrer Ankunft bereit.


Es besteht keine Versicherungspflicht.
Phoog

@phoog finden Relaxed Antwort auf travel.stackexchange.com/questions/47633/...
om
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