Es ist nicht erforderlich, ein Einladungsschreiben zu haben, um ein Schengen-Visum zu erhalten. Voraussetzung ist die Vorlage von Nachweisen, die den Zweck und die Bedingungen Ihres Besuchs rechtfertigen. Ein Einladungsschreiben ist nur eine Möglichkeit, dies zu tun.
Da ein Einladungsschreiben nicht zwingend erforderlich ist, muss es auch nicht zwingend von einem Unternehmen ausgestellt werden. Wenn Sie in Dänemark geschäftlich mit einer Einzelperson zu tun haben, ist ein Einladungsschreiben dieser Einzelperson ein Beleg für den Zweck Ihres Besuchs.
Im Schengener Visakodex heißt es in Artikel 14 (Belege):
- Bei der Beantragung eines einheitlichen Visums muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:
a) Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht;
b) Unterlagen in Bezug auf die Unterbringung oder Nachweise über ausreichende Mittel zur Deckung seiner Unterbringung;
c) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückkehr in sein Herkunfts- oder Wohnsitzland oder für die Durchreise in ein Drittland, in das er mit Sicherheit zugelassen werden soll, über ausreichende Existenzmittel verfügt, oder dass er in der Lage ist, solche Mittel gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c und 3 des Schengener Grenzkodex rechtmäßig zu erwerben;
d) Informationen, anhand derer beurteilt werden kann, ob der Antragsteller beabsichtigt, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen.
...
Eine nicht erschöpfende Liste von Belegen, die das Konsulat vom Antragsteller anfordern kann, um die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Bedingungen zu überprüfen, ist in Anhang II enthalten.
Für Dokumente, die den Zweck der Reise angeben , sehen wir uns daher Anhang II an. Beachten Sie, dass dies eine "nicht vollständige Liste" ist. Das bedeutet, dass auch andere Dokumente, die nicht in dieser Liste enthalten sind, akzeptiert werden können.
ANHANG II
Nicht erschöpfende Liste der Belege
Die in Artikel 14 genannten Belege, die von Visumantragstellern einzureichen sind, können Folgendes umfassen:
A. DOKUMENTATION ÜBER DEN ZWECK DER REISE
- für Geschäftsreisen:
a) eine Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zur Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit Handel, Industrie oder Arbeit;
b) sonstige Unterlagen, aus denen das Bestehen von Handelsbeziehungen oder Arbeitsbeziehungen hervorgeht;
(c) ...
Da ist die Antwort. Ein Brief Ihrer Investoren würde dazu beitragen, "das Bestehen von Handelsbeziehungen oder Beziehungen zu Arbeitszwecken aufzuzeigen".
Wenn Sie andere Belege dafür haben, wie beispielsweise Kopien der Geschäftskommunikation zwischen Ihnen und Ihren Investoren oder Bankunterlagen ihrer Zahlungen, wäre dies tatsächlich ein stärkerer Beweis als ein Einladungsschreiben, da jeder einen Einladungsschreiben schreiben kann.
Wie können sie mir einen Einladungsbrief schreiben, wenn sie mich persönlich einladen und keine Firma?
Sie können einfach den Brief schreiben.