Reisen nach Frankreich vor dem Datum des langen Sejour-Visums


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Ich möchte vor dem Startdatum meines langen Sejour-Visums nach Frankreich reisen. Ich dachte, es wird kein Problem sein, da ich nur mit meinem Reisepass ohne Erlaubnis für drei Monate als Tourist zum Schengen reisen kann, aber jetzt wurde mir gesagt, dass ich genau an dem Tag nach Frankreich einreisen muss, an dem mein Visum für lange Sejour steht. Ist es wahr?

Ich habe diesen Beitrag gelesen , bin mir aber nicht sicher, ob ich die Antwort gefunden habe.

Hinweis: Ich habe seit letztem Donnerstag das französische Konsulat in meinem Land angerufen, aber niemand geht ans Telefon. Ich nehme an, sie sind in den Ferien, aber mein Flug ist sehr bald, also muss ich so schnell wie möglich wissen, was zu tun ist.


Welchen Pass hast du? und wirst du länger als ein Jahr bleiben? Mit anderen Worten, benötigen Sie die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour)?
Nean Der Thal

Ich habe einen Reisepass, mit dem ich nicht länger als drei Monate hintereinander nach Frankreich reisen kann. Jetzt hat mir das Konsulat ein Visum für ein Jahr gegeben, da ich ungefähr 3 Jahre bleibe. Dieses Visum beginnt am 7. Januar. Die Frage ist, ob ich vor diesem Datum als Tourist einreisen kann.
Rafael Angarita

Die Kenntnis Ihrer Nationalität kann zu besseren Antworten führen.
Nean Der Thal

Es tut nicht. Es ist ein Jahr gültig und lautet: Art des Visums: D, Aufenthaltsdauer: XXX Tage; Ich denke jedoch, ich muss die Carte de Séjour fragen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Rafael Angarita

@RafaelAngarita Sind Sie vor dem Gültigkeitsdatum Ihres Visums visumfrei eingereist? Wie ist es gelaufen??
Ozzy

Antworten:


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Wenn Sie im Internet lesen, sollten Sie nach Großbritannien reisen und mit Ihrem langen Sejour-Visum wieder einreisen. Darüber hinaus heißt es auf der offiziellen Website des französischen Innenministeriums :

• ein gültiges Visum, das dem Grund und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entspricht (mit Ausnahme der Befreiung von der Visumpflicht);

und in den erforderlichen Unterlagen bei der Ankunft (Familien- oder Privatbesuch):

Nachweis der Unterkunft (vom Bürgermeister der Gemeinde, in der der Gastgeber wohnt, bestätigte eidesstattliche Erklärung) Ausnahmen: - Humanitäre Reise oder Teil eines kulturellen Austauschs (die eidesstattliche Erklärung der Unterkunft kann durch eine eidesstattliche Erklärung der gastgebenden Organisation oder durch eine Einladung ersetzt werden, wenn die Organisation ist akkreditiert) - Befreiung von der eidesstattlichen Erklärung durch die Konsularbehörde (wenn der Aufenthalt aus einem dringenden medizinischen Grund oder durch die Beerdigung eines Verwandten gerechtfertigt ist)

Es sieht so aus, als hätten Sie einen anderen Einreisevorgang für die Visa für Langzeitaufenthalte, und die Einreise mit einem Schengen-Visum deckt dies nicht ab. Daher haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder verschieben Sie Ihre Ankunft in Frankreich oder Sie gehen früh und dann nach Großbritannien und erneut eingeben.


Nicht unbedingt in Großbritannien. Je nachdem, wo Sie sich in Frankreich befinden, ist es möglicherweise viel bequemer, aus einem der umliegenden Länder, die sich alle im Schengen-Raum befinden, wieder einzureisen. Eine kurze Fahrt nach Spanien / Italien wäre zum Beispiel aus dem Süden viel besser

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Alte Frage, aber ich sehe, dass sie sehr verknüpft ist, daher werde ich einige Informationen hinzufügen, die ich für relevant halte. Ich habe vom österreichischen BMI die folgende E-Mail bezüglich der Eingabe der Visagebühr erhalten, bevor ein Visum D gültig ist. Beachten Sie, dass dies eine Übersetzung aus der Original-E-Mail in Deutsch ist:

"Wenn der visumfreie Aufenthalt kurz ist oder sich der Reisezweck für den visumfreien Aufenthalt von dem für den Visum-D-Aufenthalt unterscheidet (z. B. zuerst Tourismus, dann Studium / Beschäftigung), wäre die Einreise rechtmäßig. Wobei ein Visum Der freie Eintritt (unter Beachtung der Regel: 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen) und der anschließende Aufenthalt mit einem Visum D sind nahtlos möglich. "

Es wird vorgeschlagen, dass ein Drittstaatsangehöriger mit visumfreien Rechten vor dem Gültigkeitsdatum in das D-Visum einreisen kann und dass ein "Visa Run" nach Großbritannien technisch nicht erforderlich ist

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