Kann ich einen touristischen Schengen-Besuch beginnen, nachdem mein langfristiges Schengen-Visum abgelaufen ist?


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Hier ist meine Situation. Ich bin zurzeit in Frankreich mit einem Praktikumsvisum (anders als ein Geschäfts- und Touristenvisum), das nächsten Monat endet. Ich bin daran interessiert, einige Reisen nachher zu unternehmen, idealerweise mit einem 90-Tage-Schengen-Touristenvisum. Ich bin bereit, für ein paar Tage in ein Nicht-Schengen-Land (wie Großbritannien) zu fahren und dann, falls nötig, das Touristenvisum zu beantragen.

Dieser Beitrag ähnelt meiner Frage, außer dass das OP versucht, das Touristenvisum zu bekommen, ohne den Schengen-Raum zu verlassen.

Ist das erlaubt? Erhalte ich nach Ablauf meines Praktikumsvisums von der Grenzpolizei noch ein Touristenvisum? Funktioniert es in Großbritannien oder sollte ich durch ein anderes Nicht-Schengen-Land reisen? Ich habe einen USA-Pass.

Antworten:


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Ich wollte nur mit meiner Erfahrung weitermachen.

Ich verließ Paris an dem Tag, an dem mein Praktikumsvisum für einen Flug nach London abgelaufen war. In einigen Foren habe ich gelesen, dass Fliegen besser ist, als den Eurostar zu nehmen, denn Fliegen garantiert, dass ich den Ausreisestempel für den Schengen-Raum erhalte.

Ein paar Tage später (nach einem schönen Wochenende in London!) Kam ich nach Paris zurück und hatte keine Probleme damit, meinen Pass bei der Grenzkontrolle zu stempeln. Tatsächlich hat der Grenzschutzbeamte nicht einmal mein altes Visum angeschaut!

Jetzt bin ich also zu Recht an meinen 90 Tagen im Schengener Touristenvisum.

Update:
Ich bin jetzt ohne Probleme zweimal in den Schengen-Raum eingereist. Ich habe sowohl die Flughäfen Charles de Gaulle als auch Orly in Paris durchlaufen. Die Grenzbeamten sahen mein abgelaufenes Arbeitsvisum und stempelten noch immer meine Einreise ab.


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Technisch gesehen ist das, was Sie bei einer Einreise als US-Bürger für einen Kurzbesuch erhalten, kein Visum, sondern ein Einreisestempel. Sie brauchen und können kein Schengen-Visum bekommen.

Unabhängig davon, ob Sie ohne Visum oder mit einem Kurzaufenthaltsvisum (für Personen, die ein Visum benötigen) in den Schengen-Raum einreisen, müssen Sie das 90-Tage-Limit einhalten, aber frühere Aufenthalte in Mitgliedstaaten unter einem nationalen (langjährigen ) Visum. Aufenthalt) Visum nicht mitgerechnet. Die einschlägige Verordnung ist der Schengener Grenzkodex und insbesondere Artikel 5:

  1. Für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen, bei denen der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt wird, gelten die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige folgende:

[…]

1a. Für die Zwecke von Absatz 1 gilt das Datum der Einreise als erster Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und das Datum der Ausreise als letzter Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt genehmigte Aufenthaltszeiten werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.


Das entsprechende Dokument mit den Änderungen: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/…
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Schengen Fact Sheet

Hinweis: Geschäftsreisende und Touristen dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Sobald das Maximum von 90 Tagen erreicht ist, berechtigt das kurzzeitige Verlassen und Wiedereintreten des Gebiets einen Reisenden nicht zu weiteren 90 Tagen innerhalb der Schengen-Staaten. Der Reisende müsste sich 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums aufhalten, bevor er ohne Visum wieder einreisen kann. Die Einwanderungsbeamten im Einreisehafen haben das Recht zu bestimmen, ob Ihre geplanten Aktivitäten im Einklang mit der Wirtschaft oder dem Tourismus stehen. Sie sollten sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in das Sie reisen, erkundigen, wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre vorgeschlagene Reise für eine visumfreie Reise geeignet ist. US-Botschaften können nicht im Namen von US-Bürgern intervenieren, denen die Einreise in ein fremdes Land verweigert wird.

Scheint, als müssten Sie sich 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums befinden, bis Sie wieder einreisen.


Vielen Dank, obwohl ich das noch klarstellen sollte, ich bin gerade auf einem Praktikumsvisum, das auf dem Merkblatt getrennt von "Wirtschaft oder Tourismus" aufgeführt ist. Gilt die 90-Tage-Regel weiterhin, wenn ich von einem Praktikumsvisum abkomme?
Joulesm

Das ist falsch, siehe meine Antwort.
Entspannt
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