Kann ich mit einem langfristigen Schengen-Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis andere Schengen-Länder besuchen?


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Ich habe bei einem Konsulat in Indien ein französisches Langzeitvisum (Typ D) beantragt. Es ist ein nationales Typ-D-Visum und kein Schengen-Visum. Meine Frage ist, ob wir mit diesem Visum noch in andere Schengen-Länder reisen können? Wenn nicht, können wir dann ein Schengen-Visum von einem Konsulat in Frankreich erhalten?

Antworten:


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Ihr Visum für einen längeren Aufenthalt (mehr als drei Monate) fällt unter die rechtmäßige Kategorie für Aufenthalte von mehr als drei Monaten :

Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt in einem EU-Land aufhalten, in der Regel länger als 90 Tage, erhalten Sie in der Regel ein Visum für einen längeren Aufenthalt und / oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt von einem Land im Schengen-Raum ausgestellt wurde, können Sie für 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen in ein anderes Land im Schengen-Raum reisen . Sie müssen:

  • Begründen Sie den Zweck Ihres Aufenthalts.
  • über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise verfügen;
  • keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen.

Sie können auch andere Länder des Schengen-Raums auf dem Weg zu Ihrem Gastland passieren.

Ja, auf dieser Grundlage können Sie in die anderen Schengen-Staaten einreisen, sofern Sie diese befristeten Bedingungen einhalten.


Dies ist eine unglaublich verkorkste Vorschrift, da es keine Grenzkontrollen gibt, wie um alles in der Welt sie planen, zu überprüfen, wer wie viel Zeit wo verbringt. Es sollte sich um eine Freizügigkeit handeln, aber eine Arbeits- / Studienerlaubnis nur in dem Land, das das D-Visum ausstellt.
CHX

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Da dies eine kanonische Antwort ist, habe ich sie mit aktuellen Vorschriften beantwortet.
JonathanReez

Es gibt keine systematischen Grenzkontrollen. Es werden jedoch Stichproben durchgeführt, und wenn Sie beispielsweise an der deutsch-polnischen Grenze kontrolliert werden und die Fragen des Grenzschutzbeamten nicht zufriedenstellend beantworten können, können Sie möglicherweise Probleme haben. Sie können jedoch die Zeit, die Sie verbringen, nicht wirklich nachverfolgen außerhalb Frankreichs, also kann die 90/180-Regel wohl nicht zum Halten gebracht werden.
Krist van Besien

@chx ist meistens ein vertrauensbasiertes System, aber für jemanden, der in diesem Beispiel aus Indien kommt, werden Sie markiert, wenn Sie irgendwann zurückkehren und Ihren Aufenthalt überschritten haben du wirst erwischt. Wenn es sich um eine Stichprobe handelt und Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben, werden Abschiebungsverfahren eingeleitet. Macht zumindest für mich Sinn;)
kingmilo
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