Ich habe mich vor einigen Wochen für eine kanadische eTA beworben, da ich in ein paar Monaten reisen möchte und diese vor dem Kauf der Flugtickets haben wollte. Mir wurde die eTA sofort gewährt.
Bei der Bewerbung habe ich meine einzige Staatsbürgerschaft angegeben und das Feld "Zusätzliche Staatsbürgerschaften" leer gelassen. In der Zwischenzeit erhielt ich durch Einbürgerung eine zweite Staatsbürgerschaft. Auf dem Antragsformular wird erwähnt, dass ich eine neue eTA beantragen sollte, wenn ich den Reisepass ändere, mit dem ich reisen möchte, aber es macht mir nichts aus, den mit meiner ersten Staatsbürgerschaft verbundenen Reisepass zu verwenden.
Soll ich trotzdem eine neue eTA bekommen?