Mein Freund wird heute morgen mit Easyjet von Gatwick nach Jersey fliegen und abends von Jersey nach London zurückkehren
Beide Flüge sind storniert.
Meine Frage ist, für welche Strecke kann sie eine Flugverspätungsentschädigung verlangen? Ich bin der Meinung, dass er sich definitiv für den Abendflug qualifizieren kann. Der Grund ist wie folgt:
Der Rückflug ist um 20:25 Uhr abends - BA hat einen Linienflug um 20:10 Uhr von Jersey nach Gatwick, daher sind die Wetterbedingungen definitiv in Ordnung. Dies liegt also daran, dass Easyjet kein Flugzeug zur Verfügung hat und keine höhere Gewalt
Der Hinflug ist zweifelhaft. Am Morgen gab es viele Flüge von Gatwick aus, aber leider wurden alle Flüge nach Jersey gestrichen.
Da sie Easyjet kennen, besteht die reale Möglichkeit, dass sie die Auszahlung verweigern. Ich frage mich nur, ob die Chance besteht, eine Auszahlung für den Abendflug zu erhalten, wenn mein Freund Easyjet vor Gericht bringt.